Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung?

3 Antworten

Wenn du zuletzt in einer GKV warst, muss dich eine GKV wieder aufnehmen. Sinnvollerweise wählt man erst einmal die, bei der man zuletzt war.

Bei der GKV gibt es keinen Ausschluss von Erkrankungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Waterfight 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 08:14

Okay weil ich habe mal gelesen dass es auch darauf ankommt wie man im Ausland versichert war und dass man auch die ausländische Krankenversicherung nachweisen muss und wenn man privat versichert war kann man glaube ich nicht mehr die gesetzliche zurück oder wenn man nicht versichert war geht das irgendwie auch nicht oder so. Ich weiß nicht ob ich das richtig verstanden habe

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Eine Anstellung auf Steuerkarte suchen, finden und fertig ist der Lack.

Wenn du dich ordnungsgemäß in DE abgemeldet hast und dich wieder anmeldest, muss die letzte Krankenkasse dich aufnehmen, bei der du in DE versichert warst.

Hast du dich nicht abgemeldet, gibt es ein Problem. Dann muss die Krankenkasse einen Nachweis über die Vorversicherung verlangen, denn in DE haben wir Versicherungspflicht. Kann kein Nachweis erbracht werden, dass du dich im Ausland aufgehalten hast, werden die Beiträge rückwirkend fällig.

Am besten ist es, du nimmst eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf, denn andernfalls musst du die Beiträge selbst tragen.

Auf jeden Fall kann die zuletzt zuständige Krankenkasse deine Aufnahme nicht verweigern.


Waterfight 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 18:07

Ach so okay ich habe mal gehört dass es dann auch darauf ankommt ob man im Ausland privat versichert war und wenn man im Ausland privat versichert war kann man sich nicht mehr gesetzlich in Deutschland versichern. Aber das ist ja dann anscheinend Unsinn und es kommt nur darauf an wie man zuletzt in Deutschland versichert war vor Abmeldung

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okieh56  12.07.2024, 18:51
@Waterfight

Genau so ist es. Die zuletzt zuständige Krankenkasse bzw. das letzte private Versicherungsunternehmen kann dich nicht ablehnen. Vor Eintritt der Versicherungspflicht war das anders. Da musste man eine Anwartschaft abschließen, um sich den Anspruch zu sichern.

Wenn Pflichtversicherung eintritt (z.B. aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung), kannst du unter den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen.

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Waterfight 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 07:15
@okieh56

Und die PKV muss einen dann auch in den genau gleichen Tarif zu den gleichen Konditionen zurücklassen?

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okieh56  13.07.2024, 17:56
@Waterfight

Wenn du zuletzt privat versichert warst, muss das Versicherungsunternehmen dich zwar versichern, aber nicht zu den damaligen Konditionen. Das funktioniert nur mi einer Anwartschaft für die Zeit, in der man dort nicht versichert war.

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