Rückgabe trotz beschädigter Verpackung?

4 Antworten

fehlende oder beschädigte Verpackung bei Mangel einer Ware sind keine Ablehnungsgründe


Trialer 
Beitragsersteller
 31.07.2008, 20:01

Danke dir!

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Umtauschen könntest du das Teil trotzdem, Geld zurück zu verlangen - das hängt vom Marktleiter ab. Wenn die Verpackung kaputt ist, könnte es jedoch einen Abzug geben, wenn du überhaupt das Geld kriegst.


Trialer 
Beitragsersteller
 31.07.2008, 20:03

Nun ja, aber die Verpackung muss man ja zerstören, um das Teil überhaupt begutachten zu können..

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Indy72  31.07.2008, 20:08
@Trialer

D hast ein gesetzliches Recht auf Umtausch bei Produkmängeln, nicht aber wenn das ding an sich OK ist und du das Geld zurück willst. Da solltest du vorher die AGBs ds Ladens lesen. Manche gehen drauf ein (z.B. Aldi, Praktiker, Saturn), andere eben nicht.

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Du Trialer,nimm die offene Verpackung und den Kasssenzettel geh zum Baumarkt und Du wirst es nicht glauben die tauschen das um oder bekommst dein Geld zurück! Du kauf mal ein Produkt für nen Pc da ist das auch nicht anders,im Gegnteil noch schlimmer.Da kaufste ne kleine Speicherkarte für so um die 8Euronen und hast ne Verpackung dabe wo fast ein Kleinwagen rein passt! Ja das Licht im Baumarkt ist um einiges billiger als in Fahradladen aber da musste eben mit solchen Mängeln leben.Beim Umtasch verlange das die die Verpackung öffnen und alles geht seinen Gang! Du wenn Du genug Geld hast warum kaufste nicht gleich die Fahrdbeleuchtung bei Porsche die haben so was auch! Meine Erfahrung mit Baumärkten sind gar nicht schlecht! Gut hab auch schon mal was gekauft was nicht den Erwartungen entsprach bin hin und habe es ohne Probleme getauscht bekommen.Aber der Kassenzettel muss dabei sein! Auch geöffnete Verpackung war kein Problem! War dazumal eine Satelitenanlage vor 1nem Jahr und vor 3 Jahren eine Gasofen für Propangas. Wie gesagt kannst ja gleich woanders kaufen so wie Du oben geschrieben hast das Baumärkte sowieso nur Müll zu kaufen bekommst! Du die gute Frau macht das nicht nur aus Kulanz sonder weil sie weiss das es so sein muss!

Oh oh oh, die meisten Antworten hier stammen wohl eher aus der Rubrik gefährliches Halbwissen. Richtig ist: Wenn der Mangel bereits beim Kauf des besagten Gegenstandes vorlag, greift das Gewährleistungsgesetz §377 HGB. Welches in einfachen Worten besagt, der Verkäufer/Hersteller, muss den Mangel unverzüglich beheben, oder für Ersatz sorgen! Wobei unverzüglich binnen 6 Wochen heißt. Dies darf er dann 3x so machen erst beim 4 male hast du ein Recht, auf ein Neu-Gerät oder auf dein Geld! Wenn man es dann noch ganz genau nimmt, müssen all diese 3 Mängel in 6 Monaten vorliegen, da die ersten 6 Monate der Hersteller in Beweispflicht ist und die verbleibenden 18 Monate der Käufer in Beweispflicht ist! Anderst bei Garantien, darauf gibt es keinen gesetzlichen Anspruch dies ist dem Händler/ Hersteller überlassen in welcher Form diese statt findet. Hierfür schaust du am besten in die jeweiligen AGB´s. Dies erst einmal vorab. Da hier wohl ein Mangel vorliegt, und du diesen auch unverzüglich angemahnt hast, hat der Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung! Ob die Verpackung beschädigt oder nicht mehr Vorhanden ist, ist völlig egal, er muss handeln wie oben beschrieben (Dies gilt für Alle Einzelhändler auch Fachgeschäfte und Discounter nicht nur Baumärkte).

Kurz um, Die Aussage des Verkäufers ist falsch, aber deine auch nicht richtig, da aber ein Rechtsstreit für beide Parteien übertrieben wäre, wird dir der Händler dein Geld oder ein Neu-Gerät zu kommen lassen, dies wäre dann also die besagte Kulanz der Servicedame.