Rückgabe Kleinanzeigen?
Käufer will Artikel zurückgeben und will das Geld zurück, obwohl er den Artikel vor Ort angeschaut hat und es gepasst hat. Er hat dann auch in bar vor Ort bezahlt und hat den Artikel mitgenommen. Jetzt schreibt er dass es eine Glaskeramikkochplatte anstatt ein induktionsfeld ist. Was kann ich tun?
4 Antworten
Auf Kleinanzeigen hat man ja eben auch kein Widerrufsrecht und auch keine Garantie oder Gewährleistung
Nur wenn man die "Gewaehrleistung" auch vertraglich ausdruecklich ausgeschlossen hat. Aber auch dann ist ein Kaufvertrag ueber eine Induktionsplatte nicht durch die Lieferung einer Keramikplatte erfuellt. Man kann ja auch keinen Vertrag ueber einen Ferrari schliessen und dann einen Fiat liefern.
Du wirst das Teil also zuruecknehmen und das Geld zurueckzahlen oder eben eine Induktionskochplatte liefern muessen. da der Kaeufer aber mit einer Rueckabwicklung einverstanden zu sein scheint, ist das sicher auch die fuer dich guenstigste Loesung.
Darauf, dass du selbst nicht weisst, was du da verkaufst, vom Kaeufer aber erwartest, dass dieser das sofort erkennt, gehe ich mal besser nicht weiter ein.
ich kenne mich da tatsächlich nicht aus in der Anzeige stand induktionsfeld. Das hätte der Käufer aber auch vor Ort testen/sehen können oder nicht?
Du weißt es angeblich selbst nicht mal, dass es kein Induktionskochfeld ist, findest es aber selbstverständlich, dass der Käufer es - trotz deiner falschen Behauptung - es einfach so erkennt??? Finde den Fehler...
Auf Kleinanzeigen hat man ja eben auch kein Widerrufsrecht und auch keine Garantie oder Gewährleistung
Der von Dir angedeutete und oftmals zu gern verwendete schlichte "blabla"-Satz reicht rechtlich leider nicht um eine Sachmängelhaftung wirksam auszuschließen.
Und die Artikelbeschreibung muss zudem trotzdem grundsätzlich stimmen. Solch falsche Angaben über grundlegend relevante und von Dir eigentlich zugesicherte Eigenschaften / Funktionen des Artikels sind trotzdem nicht zulässig.
Es handelt sich dabei tatsächlich um einen heftigen Unterschied!
Fraglich ist allerdings, ob und inwiefern ein Anspruch auf eine Rückgabe besteht. Wurde die Bezeichnung angegeben?
Durch das persönliche Ansehen vor Ort und durch die Möglichkeit des Probierens und Abgleichen von Modellbezeichnungen hätte er unkritisch die Möglichkeit gehabt, davon Kenntnis zu erlangen. Insofern wäre eine Rückgabe unkritisch bei Versand in Anspruch zu nehmen gewesen, da davon keine Kenntnis erlangt wurde. Durch den Kauf mit dem Kaufgegenstand in der Hand dürfte sich ein Kaufvertrag über diesen Gegenstand geschlossen haben und eine Rückabwicklung nicht geschuldet sein. Etwas anderes wäre es, wenn diese Eigenschaft sich nicht direkt während des Kaufes herausfinden hätte lassen, insofern eigene Schuld.
Zudem sind diese Kochfelder mehr als empfindlich und es könnte bereits defekt sein. Insofern besteht nicht gerade gute Chance, sich noch weitere Probleme einzuhandeln. Aber er könnte es weiterveräußern.
ich kenne mich da tatsächlich nicht aus in der Anzeige stand induktionsfeld.
Wenn Du Dich nicht auskennst - warum schreibst Du das dann rein?
Wenn es kein Induktionsfeld ist, dann liegt hier ein Sachmangel vor. Da würde Dir auch kein Gewährleistungsausschluss helfen. Nimm das Ding zurück und erspar Dir weiteren Ärger.