Rote Ampel Flucht Fahrrad?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Haltegebot der Polizei missachtet.

70 Euro, 1 Punkt


crimsonfire 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:14

danke :)

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Der reine Fluchtversuch an sich darf Dir nicht sonderlich negativ in sofern ausgelegt werden, als Du auf Deiner Flucht dann nicht zusätzlich fremdes Eigentum gefährdest bzw. gar beschädigst.

Auch darf Dir Eine "Flucht" nicht schlimmer gwüewertet werden, als sie in sich durch Dein Handeln nicht die schwerwiegenste Obliegenheit der rechtswidrigen Handlung in sich formell überschreiten würde z.B. im OWI bei tateinheitlicher Direktfolge.

Falls du mal einen Führerschein machen willst, könnte die Führerscheinstelle durchaus darauf zurückgreifen und deinen Charakter eingehender prüfen.


crimsonfire 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:32

ja wenn ich mir aber sonst nichts zu schulden kommen lasse, dann können die mich doch nur wegen der halteaufforderung und dem rotlichtverstoß belangen, also 70+100€ und 1 ounkt

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Still  24.07.2024, 17:34
@crimsonfire

Die Beamten können eine Bericht nach § 2, 12 StVG verfassen und an die Führerscheinstelle schicken. Die können da sehr willkürlich mit umgehen!

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