Muss ich eine Rechnung bezahlen wenn ich den Schaden nicht verursacht habe?


04.02.2024, 16:14

Muss ich die Rechnung bezahlen?

5 Antworten

Es ist wichtig, dass Sie die Rechnung nicht bezahlen, wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben und der Handwerker keine Arbeiten durchgeführt hat, die tatsächlich notwendig waren. Es scheint, als ob die Rewoge versucht, Ihnen Kosten aufzuerlegen, die nicht gerechtfertigt sind.

Ich würde empfehlen, dass Sie sich erneut mit der Rewoge in Verbindung setzen und klarstellen, dass Sie nicht bereit sind, für Arbeiten zu zahlen, die nicht durchgeführt wurden oder nicht notwendig waren. Sie können auch darauf bestehen, dass der Handwerker vor Ort kommt und den angeblichen Rückbau der Wasserleitung zeigt.

Wenn die Rewoge weiterhin darauf besteht, dass Sie die Rechnung bezahlen müssen, könnten Sie erwägen, rechtliche Schritte einzuleiten oder sich an eine Verbraucherschutzorganisation zu wenden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter verteidigen und nicht für etwas bezahlen, das nicht Ihre Verantwortung ist.

Du solltest dir von der Hausverwaltung das schriftlich geben lassen, dass du das nicht bezahlen musst.

Des Weiteren ist immer derjenige beweispflichtig, der etwas behauptet.

Wenn der Handwerker allein da war und repariert hat, ihr aber wenigstens zu zweit, hat der Handwerker schlechte Karten.

da zeigt es ich ,

daß auch junge leute rechtzeitig eine rechtsschutzversicherung haben sollten.

antworte schriftlich ! Die Folgerechnung kann erst beglichen werden wenn die Schiedstelle der Handwerkskammer ein Urteil gefällt hat !

Da sollte die unwissende Bürokraft aufwachen ! Die arbeitert nur nach Vorgabe!

Die Rechnung sollte nur bezahlt werden, wenn tatsächlich ein Auftrag von Dir gegeben wurde, bzw. von den Schwiegereltern. Du hättest bei Eingang der Rechnung diese sofort schriftlich bei der Firma reklamieren müssen, so ist das jetzt alles ein bißchen undurchsichtig wer den Auftrag erteilt hat. Trotzdem solltest Du jetzt die letzte Mahnung oder Zahlungsaufforderung schriftlich per Einschreiben reklamieren, damit Du nicht gerichtlich über ein Mahnverfahren vollstreckt wirst und zusätzliche Kosten entstehen.

Beim nächsten Gespräch das schriftlich geben lassen.