Rest Urlaubsanspruch von Vollzeit auf Teilzeit?
Hallo,
ich bin am 23.12.2021 durch die Schwangerschaft ins Bv gekommen. Ich hatte vor der Schwangerschaft einen Urlaub von 36 tagen pro Jahr. Ein Urlaubs Tag wurde mit 6,25 Stunden berechnet (37,5std Arbeitszeit pro Woche) jetzt habe ich wieder angefangen zu arbeiten und habe den einen resturlaub von den 10 Monaten im bv und Mutterschutz von 27 Tage bekommen.
ich arbeite nun aber nur noch 15 std pro Woche. Die neuen Urlaubstage von diesem Jahr werden mit 2,5 Stunden auf 6 Arbeitstage berechnet. Haben meine Urlaubstage von dem bv jetzt auch nur noch einen stunden wert von 2,5 Stunden oder haben diese den gleichen Wert wie er im Jahr 2022 gegeben worden wäre ?
2 Antworten
Urlaub gibt es in Wochen. Es ist völlig egal wieviele Stunden du in der Woche arbeitest. 6 Wochen Urlaub bleiben 6 Wochen Urlaub.
Wird der Urlaub ausgezahlt, so muss der Lohn von 2021 zu Grund gelegt werden.
So gesehen ja, der "Wert" eines Urlaubstags ist jetzt gesunken. Wenn du jetzt diesen Resturlaub nimmst, bekommst du pro Urlaubstag deine tägliche Soll-Arbeitszeit gutgeschrieben, nicht die von vor dem BV.
Allerdings, bedenke mal: durch das BV hast du Urlaubsanspruch erworben, ohne dafür gearbeitet zu haben! Ist das nicht Ausgleich genug?
Nun ja, wenn ich diesen Anspruch aber habe dann steht es mir auch zu diesen Urlaub zu nehmen oder nicht ?
das bv musste auf Grund von Corona so gemacht werden dafür kann ich ja nichts und der Wert der Stunden steht mir zu
Dir stehen deine Urlaubstage zu, nicht deren "Wert" in Stunden oder so! Und für ein BV kann keine Schwangere was, es liegt immer daran, dass das Risiko aus irgendeinem Grund zu groß ist. Dennoch ist ein BV eine bezahlte Freistellung zum vollen Gehalt über Monate hinweg. Ich finde wirklich, dass es ziemlich unverschämt ist, da über den "Wert" von Urlaubstagen, die man währenddessen erworben hat, noch diskutieren zu wollen...
Ich möchte diese wert in Stunden garnicht haben. Mir geht es darum das es Unternehmen gibt die es direkt von sich aus sagen das es so sein müsste und es dann wieder unternehmen gibt die sagen auf gar keinen Fall bekommt man das so.
es muss doch da irgend eine Regelung geben auf die sich berufen wird.
Ich Verlage auf keinen Fall mehr Urlaub dadurch aber mich hätte interessiert wie da die „Rechtslage“ aussieht…
Urlaubsanspruch wird immer auf Basis der Tage pro Woche, nicht auf Basis der Stunden pro Tag, berechnet und gewährt. Bei einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit, aber Beibehaltung der Arbeitstage pro Woche, ändert sich somit nichts am Urlaubsanspruch.
Etwas weniger eindeutig ist es, wenn sich die Arbeitstage pro Woche ändern. Da gibt's verschiedene Berechnungsmethoden, wie man dann den Urlaubsanspruch berechnen kann. Aber das ist bei dir ja nicht der Fall.
Meine Arbeitstage haben sich ja reduziert. Da ich aber keine „festen“ Tage die Woche haben sondern das in der Woche unterschiedlich Tage sind werden mir dann 6 Tage Urlaub berechnet mit 2,5 Stunden. So komme ich auf meine Wochenarbeitszeit von 15 Stunden. trotzdem habe ich 36 Tage Urlaub im Jahr. Also bei 6 Tagen pro Woche sind es 5 Wochen Urlaub.
vor dem bv hatte ich eine 5 Tage Woche und diese wurde auch mit 6 Tagen Urlaub gerechnet weil auch da die Tage variiert haben. Und da habe ich eine stunden wert von 6,25 für einen Tag Urlaub bekommen. Und hatte auch 36 Tage also 5 Wochen Urlaub bekommen.
wie gesagt mir geht es nicht drum mehr Urlaub zu bekomme. Ich würde aber gerne wissen ob mein Rest Urlaub der eigentlich mit 6,25 berechnet werden sollte, diesen Wert auch eigentlich noch hat.
Deine Arbeitszeit und deine Urlaubstage wurden und werden auf Basis einer 6-Tage-Woche berechnet. Somit hattest und hast du eine 6-Tage-Woche. Dass du real dann deine Wochenarbeitszeit auf weniger Tage pro Woche verteilt leistest, ändert daran auch nichts.
Erst, wenn beide Seiten sich offiziell auf weniger Arbeitstage pro Woche einigen, ändert das etwas. Dann werden die Wochenarbeitsstunden auf die Arbeitstage pro Woche umgerechnet - und auch der Urlaubsanspruch pro Jahr. Da wären es dann zB nur noch 30 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
Und wie wird sowas denn gerechnet wenn ich mir die resturlaubstage auszahlen lasse?
Die Auszahlung von Urlaub ist gesetzlich nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen und möglich. Und selbst dort gilt, dass auch in diesem Fall immer primär der Urlaub genommen und gewährt werden soll, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Wenn es dann trotz aller Bemühungen dazu kommen sollte, dass das nicht geht, werden die letzten 13 Wochen vor Beendigung als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Ah okay.
also um es nochmal zusammen zufassen
meine 30 Tage resturlaub mit einem Tages wert von 6,25 (stand 2022) sind jetzt nur noch die 2,5 stunden auf meine aktuelle Arbeitszeit pro Tag wert? Und mehr würde mir auch nicht zustehen ? Ob es jetzt unverschämt wäre oder nicht spielt für mich jetzt grade keine Rolle. Wie gesagt ich würde darauf jetzt nicht bestehen… aber der restliche Tageswert dem mein Urlaub mal hatte gibt es nicht mehr?
Aber ein Urlaubstag hat ja nunmal einen Wert auf die stunden Anzahl gerechnet
die 6,25 Stunden pro Urlaubstag von 2022 stehen mir ja zu. Ich bekommen aber den Tag mit einem Wert von 2,5 Stunden gerechnet.
Ich habe für dieses 6,25 Stunden „gearbeitet“ dann müssen mir diese 6,25 Stunden pro Urlaubstag auch gewährt werden oder nicht ?