Ressortzuständigkeit?

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Generell bedeutet Ressortzuständigkeit im "Regierungsjargon", dass ein bestimmtes Ministerium für eine bestimmte Aufgabe zuständig ist, etwa das Umweltministerium für Umweltfragen. Bei einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung gibt es aber regelmäßig eine Ressortabstimmung, d.h. alle durch das geplante Gesetz betroffenen Ressorts also Ministerien geben eine Stellungnahme ab. Beim Klimaschutzgesetz sind neben dem Umweltministerium auch das Wirtschaftsministerium, das Verkehrsministerium und andere betroffen.


Hallo749 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 13:46

Danke:)

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Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist ein geplantes Gesetz, mit dem die deutschen Klimaziele bis 2030 festgelegt werden sollen und die Einhaltung des Übereinkommens von Paris sichergestellt werden soll.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Klimaschutzgesetz

Entwurf eines Gesetzeszur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/gesetzesentwurf_bundesklimaschutzgesetz_bf.pdf

Auch hier findest du Informationen zur Zuständigkeitsverteilung


Hallo749 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 13:46

Danke :)

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Damit ist gemeint, welches Ministerium für welche Maßnahmen zuständig ist.


Hallo749 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 13:47

Danke :)

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