Bankverbindung an einen privaten Käufer mitteilen?

1 Antwort

Seine IBAN anzugeben, um Geld überwiesen bekommen zu können, ist unbedenklich und völlig normal.

(So könnte doch jeder etwas auf meinem Namen, Bankverbindung bestellen ist doch kinderleicht?)

Nein, kann man nicht - jedenfalls nicht mit Erfolg, wenn der Kontoinhaber nur halbwegs aufmerksam ist.

Grundsätzlich hat der Kontoinhaber bei solchen Abbuchungen ein achtwöchiges Widerspruchsrecht. Bei Abbuchungen ohne gültiges Lastschriftmandat verlängert sich die Frist sogar auf 13 Monate.

Praktisch kommt das aber kaum vor, eben weil die Erfolgsaussichten gering sind. In über 30 Jahren als Inhaber eines Girokontos hatte ich noch keinen einzigen solchen Fall.


e1996 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 19:49

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!

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