Religion ändern Katholisch zu Buddhismus

9 Antworten

Buddhismus finde ich auch gut. Man braucht sich aber nirgendwo anzumelden, sondern man muss sich nur dazu bekennen - sollte dein Onkel aber wissen...


Bregaran 
Fragesteller
 20.01.2015, 16:51

Ok, mein Onkel ist leider letztes Jahr verstorben kann ihn nicht mehr fragen :/

0

Ich bin selber weder Christ noch Buddhist, kenne aber mehrere Menschen, die Christ UND Buddhist sind. Vielleicht musst du also gar nicht austreten (wenn du nicht willst, kannst ja machen was du willst was das angeht). Die Frage ist bloß, wie deine katholische Gemeinde (anfangs) dann dazu stehen würde.

Konfessionswechsel ist im Prinzip schon möglich. In diesem Fall bringt es aber "offiziell" nichts, weil der Buddhismus in Deutschland keine anerkannte Religionsgemeinschaft ist. In deinen "Lohnsteuerunterlagen" würde also nach einem Austritt aus der katholischen Kirche nur ein "Konfessionslos" stehen.

Ein Wechsel nur um deine Zuneigung zu deinem Onkel zu zeigen geht am Sinn der Sache vorbei. Ich bin überzeugt, daß sogar dein Onkel dir davon abraten würde.


Salamander1984  22.01.2015, 20:39

Mich würde mal interessieren was überhaupt die Relevanz einer "anerkannten Religion" hierzulande ausmacht und wie sie sich mit der Religionsfreiheit im GG, die mit dieser Einteilung nähmlich gar nicht existiert, verträgt. Nur das Geld was durch Kirchensteuer fließt macht Anerkennung aus und Bischöfe erhalten dann auch noch staatliche Zuwendungen als hohes Taschengeld hinzu! Das ist die typische Doppelmoral einer Scheindemokratie! Das GG existiert nicht, es wird nur gebrochen und gebrochen und gebrochen. Wie die Menschen, die immer wieder seelisch und körperlich gebrochen werden. Sie sind nicht "anerkannt". Ihr Recht ist nicht anerkannt!

0
gaurisankar  22.01.2015, 21:05
@Salamander1984
Mich würde mal interessieren was überhaupt die Relevanz einer "anerkannten Religion" hierzulande ausmacht

Mit dem Ausdruck "keine anerkannte Religionsgemeinschaft" ist lediglich gemeint, daß der Buddhismus hierzulande (noch) nicht als "Körperschaft des öffentlichen Rechts“ gilt. Dieser Status brächte gewisse steuerliche und rechtliche Vorteile.

Wie die Menschen, die immer wieder seelisch und körperlich gebrochen werden. Sie sind nicht "anerkannt". Ihr Recht ist nicht anerkannt!

Traurig aber wahr - kann ich leider nur bestätigen. Fast an jeder möglichen und unmöglichen Stelle des GG steht gleich nach einem zugesicherten Recht, daß dieses per Gesetz wieder eingeschränkt werden kann!

Und sogar wenn man "ausnahmsweise" mal Recht haben sollte muß man immer noch das Glück haben, einen Richter zu finden, der das auch umsetzt.

Verzeiht mir diese bitteren Worte - die halt auf gewissen Einzelfällen beruhen.

1

Es ist jederzeit möglich, nicht umsonst gibt es Religionsfreheit

Du kannst aus der Kirche austreten und einer anderen Glaubensgemeinschaft beitreten. Den Kirchenaustritt erklärst du je nach Bundesland vor dem Amtsgericht oder vor dem Standesamt.