Reitsattel privat verkauft, noch nicht versendet aber Geld bekommen, Käuferin möchte nun zurücktreten?
Hallo zusammen,
Kurz zu meinem Problem.
Ich habe meinen Reitsattel über Kleinanzeigen privat an eine Käuferin in Österreich verkauft.
Am 19.01 haben wir uns geeinigt und die Käuferin hat mir zugesagt.
Nun habe ich einen passenden Karton und Polsterfolie bestellt um den Versand fertig zu machen. Welche schon am 23.01 angekommen.
Heute früh 24.01 hat die Käuferin das Geld(775€) an mich überwiesen und mir die Überweisungsbestätigung gesendet. Stand jetzt ist das Geld noch nicht auf meinem Konto, aber ja bereits gezahlt.
Nachdem ich nun verpackt habe, hab ich Ihr geschrieben, dass ich ihn morgen versenden werde.
Nun kamen gerade diese beiden Nachrichten?
Was würdet ihr nun tun?
Offiziell wurde der Kaufvertrag schon rechtswirkend geschlossen und ich habe schon alles verpackt und die Zeit investiert.
Soll ich auf dem Verkauf verharren? Was, wenn das Geld doch nicht überwiesen wurde.
Ich denke, ich würde bis Montag nicht antworten und wenn das Geld drauf ist, den Sattel losschicken und ihr eine Nachricht senden, dass es zwar verständlich ist, ich aber nun schon in Vorleistung gegangen bin und der Kaufvertrag schon offiziell über den Chat getätigt wurde.
Nur zur Info. Ich schreibe mir ihr schon seid 2 Wochen. Habe dutzende Fragen beantwortet, ausgemessen und Fotos gesendet. Also wirklich viel Zeit investiert. Deshalb finde ich das ganze jetzt schon sehr ärgerlich.
7 Antworten
So ärgerlich das ist, wenn das Geld auf Deinem Konto ist, schicke es zurück. Speichere die Kommunikation ab, falls später noch etwas kommt.
Es wird sich ein anderer Käufer finden.
Zum einen solltest du mit dem verschicken so lange abwarten bis das Geld bei dir auf dem Konto ist und nicht eher. Deswegen warte auch noch etwas bevor du das Lable erstellst.
Sicher ist es gerade eine blöde Situation aber, wenn es wirklich echt ist kannst du etwas warten was passiert. Solltest du das Geld bekommen und sie sagen das sie den Sattel doch nicht mehr braucht könntest du ihr was entgegenkommen und das Geld abzüglich deiner Kosten und den Aufwand den du hattest zurückgeben.
Für mich hört sich das nicht wie ein Betrugsversuch o.ä. an sonder das es dem Tier wohl plötzlich schlecht ging und weiter untersucht wird. Denn, wenn sie kein Interesse an der Ware hätte hätte sie das Geld nicht überwiesen.
Ich kann verstehen, dass es für dich ärgerlich ist, wenn der Käufer plötzlich abspringt, du hast ja einiges an Arbeit schon reingesteckt. Ich kann auf der anderen Seite aber auch das Problem der Käuferin nachvollziehen - wenn das Pferd hops geht, steht sie mit dem Sattel da.
Rechtlich ist die Sache relativ einfach: Du hast einen mutmaßlich rechtswirksamen Kaufvertrag, auf dessen Einhaltung kannst du bestehen, auf eine Rückabwicklung hat die Käuferin keinen Anspruch.
Da die Käuferin aber recht höflich angefragt hat, würde ich mich vermutlich trotzdem auf eine Rückabwicklung einlassen. Allerdings hätte ich von der Käuferin erwartet, dass sie von sich aus einen Obolus für deinen Aufwand anbietet.
Auf keinen Fall aber solltest du den Sattel versenden, bevor die Überweisung auf deinem Konto gutgeschrieben wurde. Überweisungsbestätigungen sind in der Regel das Papier nicht wert, damit kannst du am Ende nichts anfangen.
papierschriftlich
Bei einem Vertrag, der per Chat geschlossen wurde? Vielleicht ist das eine Generationenfrage, aber auf mich persönlich wirkt dieser Vorschlag etwas abwegig. Ich wundere mich ohnehin immer wieder, wo dieser Papierfetisch herkommt...
Was aber aus Beweisgründen objektiv Sinn macht: Die Nachrichten zur Vertragsanbahnung und zur Rückabwicklung sauber archivieren.
Ich würde mich da nicht rum zanken. Gibt doch nur noch mehr Stress (Zeit und Nerven) und obendrein schlechte Bewertung.
Sollte das Geld kommen, zurückschicken.
Entweder nach Gelderhalt Artikel zuschicken oder gutes Herz zeigen und an jemand anderes verkaufen.
Mußt Du selbst entscheiden.
Tolle Antwort. Und menschlich sehr sympathisch.
Eigentlich.
Aber. Wenn die Käuferin nach ein paar Monaten oder sogar Jahren ankommt und auf die Erfüllung pocht, steht die Verkäuferin blöd da.
Also sollte man sich die Rückabwicklung des Kaufvertrags papierschriftlich bestätigen lassen.
Es sind so viele seltsame Menschen draußen unterwegs.