Reifengröße 190/50 zu 190/55?
Wenn man vorher 190/50 hat und nur dieses im Schein steht, man dann aber auf 190/55 umsteigt und der Reifenhersteller ne Freigabe bzw. ABE dafür rausgibt, muss man das dann trotzdem umschreiben lassen oder ist das egal?
4 Antworten
Ein anderer Reifenquerschnitt muss zwingend eingetragen werden - ausser es gibt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeughersteller oder dem Reifenhersteller.
Für diese Querschnitsveränderung gibt es nur für wenige Motorräder Unbedeklichkeitsbescheinigungen - also meist dann nur Eintragung mitels Einzelabnahme. Der Tacho ist nur dann beeinflusst, wenn die Abnahme über das Hinterrad, bzw. über das Ritzel oder den Getriebeausgang erfolgt.
Die Abweichung liegt hier innerhalb der üblichen ABS-Toleranzen, so dass von dieser Seite keine Probleme zu erwarten sind.
Um welches Bike handelt es sich denn?
R1 RN12, hab die Papiere dafür ausm Internet gezogen vom Hersteller, die haben ne freigabe
da braucht man nichts, die Bauhöhe ist nur anders; Felge bleibt.
Du kannst eine Reifenfreigabe in die Papiere eintragen lassen, oder muß immer die Freigabebescheinigung mit dir rum schleppen.
Da sich die angezeigte Geschwindigkeit durch die veränderte Reifenhöhe ändert, ist die gleichzeitige Zulassung schwer vorstellbar. Vielmehr wollte der Reifenfritze dir nur unbedingt seine Schlappen verkaufen.
Ich glaube kaum, dass die R1 vorne einen 190er Reifen hat.
Also geht es um den Hinterreifen!
Kann mir jetzt mal jemand sagen, was beim Motorrad der Hinterreifen mit der angezeigten Geschwindigkeit zu tun hat?
Oder habe ich da was verpasst?
Gruß Michael
Blödsinn, in gewissen Toleranzen geht das in Ordnung und hat keinen Einfluss auf die Zulassungsfähigkeit. Der Tacho darf nur nicht weniger als die reale Geschwindigkeit anzeigen
Das die angezeigte Geschwindigkeit nicht mehr stimmt sollte jedem klar sein.
Also reicht es die ABE dabei zu haben?