Reicht das juristisch aus?

1 Antwort

Im Gerichtsverfahren werden die Beweise angeschaut und vom Gericht gewichtet. Das gilt auch für Zeugenaussagen.

Wenn diese eine Zeugenaussage dabei keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten lässt, weil sie so eindeutig und zutreffend die Schuld beweist, dann kann das auch zu einer Verurteilung führen.

In der Praxis dürfte das allerdings eher selten der Fall sein, dass es dermaßen eindeutige und abschließende Zeugenaussagen gibt und die Staatsanwaltschaft nur darauf basierend Anklage erhebt und nur damit in den Prozess geht.