Wg will ein Jahr nach auszug nachzahlung für Strom?

10 Antworten

Je nachdem, was vertraglich zur Aufteilung der Betriebskosten vereinbart war, ist deine tatsächliche Anwesenheit ggf. völlig unbeachtlich.

Ja den Anspruch haben sie. Abrechnungszeitraum wird das Kalenderjahr sein. Entsprechend ist die Abrechnung rechtzeitig und solange eine Aufteilung pro Kopf abgemacht war, musst du hier auch zahlen.

Es gehört zu Mietanteil, also auch Strom. Wie oft in dieser Wohnung.

Es ist egal wie oft du in dieser Wohnung gelebt hast.

Ja. Für die Monate wo du noch dort gewohnt hast, darfst du dir mit den anderen Mitbewohnern die Nachzahlung teilen. Egal ob du da warst oder nicht, das musst du rechtlich mit tragen

Wenn die WG erst jetzt die Abrechnung für das Jahr 2020 bekommen hat ist diese Forderung noch korrekt.

Ob du im betreffenden Zeitraum dort anwesend warst, ist für die Stromrechnung nicht relevant.