Rechtswidrige Symbole in einer Präsentation?

2 Antworten

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html

Nein, dafür gibt es eine Ausnahme. Für die Bildung u.A. darfst du dies verwenden.

lg