Ist es legal, das Bankai von Ichigo aufgrund des Manji/Hakenkreuzes zu besitzen?
In Bleach hat Ichigos Bankai, also sein Schwert, als Tsuba ein Manji-Zeichen, was in Japan ja ein Symbol für Glück ist und nicht irgendeine Art von Nationalsozialismus verherrlicht. Da ich Katanas und Bleach sehr mag, habe ich mir überlegt, mir das Katana von Ichigo zuzulegen. Jetzt weiss ich aber nicht, wie das rechtlich okay ist. Damit ist zwar nicht das Hakenkreuz gemeint, allerdings weiss ich nicht wie Menschen das aufnehmen könnten da nicht jeder die Bedeutung dahinter kennt und nicht jeder weiss dass das Zeichen eine ganz andere Bedeutung in Japan hat.
2 Antworten
Besitzen kannst du was du willst und ist auch nicht strafbar, nur öffentlich damit rum laufen ist rechtlich gesehen nicht okay da auch Symbole die dem Hakenkreuz ähneln verboten sind.
Die Swastika ist nicht nur in Japan als Glückssymbol beliebt.
Der reine Besitz ist auch in Deutschland nicht verboten.
Du darfst das Teil dann nur nicht öffentlich zeigen.
Mit dem Schwert draußen herum laufen, kannst du aber gegessen. Wobei du dir das auch ohne Swastika sparen solltest, da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.