Rechtslage Handy?
Hallo, vor einigen Monaten hat eine Freundin meiner Freundin einen Handy Vertrag mit iPhone 8 für sie abgeschlossen,mit der Bedingung das meine Freundin den Vertrag bezahlen soll. Dies tat sie regelmäßig so wie vereinbart, zwischen den beiden wurde nichts schriftlich festgehalten alles lief auf Freundschaftlichem Vertrauen. Letzten Monat konnte meine Freundin die Rechnung nicht bezahlen und hat mit ihr abgesprochen das sie nächsten Monat zwei Raten bezahlt soweit so gut die Freundin meiner Freundin willigte ein. Nun haben die beiden sich sehr zerstritten und die Freundin behauptet nun bei der Polizei meine Freundin hätte das Handy vom Vertrag unterschlagen, heute kam ein Brief von der Polizei in dem es heisst meine Freundin hätte das Handy nur leihweise bekommen. Soviel dazu, meine Freundin hat den Vertrag und Kaufbeleg von der Freundin bekommen, wenn man etwas leihweise bekommt dann gibt es doch nicht den vertrag und den Kaufbeleg dazu. Die Freundin lügt was das Zeug hält und erzählt es der Polizei so das meine Freundin richtige Schwierigkeiten bekommt. Das Handy wurde mit Kaufbeleg verkauft. Was können wir machen, wir sehen uns nicht im Unrecht. Wäre dankbar für jede Hilfe.
2 Antworten
Dein 1. Satz ist schon falsch.
Eine Freundin, kann nicht für eine andere Person einen Vertrag abschließen.
Also kann dieser ganze Sachverhalt, den du schreibst, nicht zutreffen.
Auf wen läuft der Vertrag tatsächlich und von welchem Konto werden die Beiträge abgebucht.
Soviel dazu, meine Freundin hat den Vertrag und Kaufbeleg von der Freundin bekommen,
Und der Vertrag läuft auf wen?
Handelt sich dann wohl auch noch um Urkundenfälschung?
Die Freundin hat den Vertrag für meine Freundin abgeschlossen.
Also hat die Freundin Eva sich als Freundin Babett ausgegeben und mit deren Namen unterschrieben?
Tust du nur so oder bist du wirklich so unwissend. Die Freundin "Eva" hat den Vertrag mit ihrem Namen unterschrieben, die Nutzung des Vertrages ist nach Absprache der beiden meiner Freundin vorbestimmt gewesen. Was ist daran so schwer zu verstehen
Du begreifst es nicht!
Ein Vertrag kann ohne Zustimmung des Dienstleisters nicht übertragen werden!
Vertragspartner des Dienstleisters ist Freundin EVA.
Und deine Freundin Babett hat damit nichts zu tun!
Die beiden haben schriftlich nichts festgehalten, ich sehe das so das meine Freundin nicht in der zahlungspflicht steht,da ja alles auf den namen von Eva läuft
Sehe ich auch so, und auch das Handy gehört deiner Freundin nicht.
Bedeutet sie sollte einfach die Zahlungen dafür einstellen.
Stimmt, habe ich erst jetzt gelesen.
@boyka650, also schnellstens das Handy Freundin EVA wieder zurück geben, sonst handelt es sich um eine Straftat.
Sie hat das Handy nicht unterschlagen, das Handy wurde ihr aus freien Stücken gegeben mit Vertrag und kaufbeleg.
Sie hat das Handy verkauft! So kann man sich "Eigentum" erschleichen :(
Das Handy hängt am Vertrag und wird quasi bis zur letzten Rate abbezahlt und damit gehört es der Person, die den Vertrag unterschrieben hat!
Es gibt einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum! Nur der Eigentümer ist zum Verkauf berechtigt!
Du drehst dich wie ein Fähnchen im Wind.
Zuletzt hast du behauptet, dass deine Freundin mit dem Vertrag nichts zu tun hat.
Und jetzt, schreibst du dass das Vertragshandy deiner Freundin gehört.
Dies ist totaler Unsinn, denn das Handy gehört zum Dienstleister-Vertrag.
Deine Freundin hatte das Handy zwar in Besitz, es gehörte ihr aber nicht und somit hat sie das Handy unterschlagen und weiter verkauft.
Strafgesetzbuch (StGB) § 246 Unterschlagung(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das Handy wurde in dem Wissen verkauft das es ihres sei. Sprich es gibt das Handy nicht mehr. Wie kann das ganze jetzt ausgehen?
Auf den § des STGB habe ich doch schon hingewiesen.
Deine Freundin soll versuchen, das Handy zurück zu bekommen, oder ersatzweise ein neues gleiches Handy zu kaufen.
Die Freundin, die den Vertrag für deine Freundin als Gefälligkeit unterschrieben hat, müsste ihre Anzeige zurückziehen.
Wäre ich sie, würde ich dafür verlangen, dass deine Freundin den Vertrag übernimmt, sofern der Anbieter das zulässt.
Wenn das aus Bonitätsgründen nicht geht, muss geldwerter Ersatz in Höhe der Summe geleistet werden, die sich als Verbindlichkeit aus dem Vertrag bis zu dessen Ende ergibt und zusätzlich ein Betrag, der dem Wert entspricht, welches das Handy am Ende der Vertragslaufzeit gehabt hätte. Dazu eine fette Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
Ansonsten würde ich deiner Freundin doch von Herzen gerne die Vorstrafen gönnen, denn wer mein Vertrauen dermaßen missbraucht, der darf dafür auch büßen.
Meine Freundin hat das Vertrauen ihrer aber nicht mißbraucht, sie hat sogar angeboten trotz des streites den Vertrag weiterhin zu zahlen. Die Freundin ist aber zur Polizei gegangen um ihr eins reinzuwürgen weil sie eine Rate nicht bezahlt hat. Vorher war alles in ordnung mit der ausstehenden Rate die Freundin hat daraus kein Problem gemacht erst als die beiden sich wegen etwas anderem zerstritten haben.
Sprich also wenn meine freundin sich das iPhone 8 gebraucht bei ebay zb kauft und es ihr gibt ist sie raus und muss sich nicht mehr mit der Anzeige rumplagen?
Für mich bleibt der Sachverhalt unglaubwürdig. Wer verkauft ein Handy und bietet dann an, den Vertrag weiterhin zu zahlen? Vor allem, WANN hat das deine Freundin angeboten? Als die Anzeige schon lief? Und umgedreht, wie soll die Freundin das glauben, wenn die Zahlung vorher unzuverlässig war?
Für mich ist hier eindeutig deine Freundin auch moralisch im Unrecht. Man klärt Vertragsverhältnisse, bevor man etwas verkauft. Egal, was man glaubt, deine Freundin wusste zu jeder Zeit, dass noch eine finanzielle Vertrags-Verpflichtung für ihre Ex-Freundin besteht. Das war ihr wohl ziemlich egal.
Das Handy wurde verkauft weil sie sich von dem Geld ein neues gekauft hat welches ihr besser gefiel die Sim Karte hatte sie ja weiterhin in Benutzung infolge dessen hatte sie auch nach dem Streit und vor der Anzeige angeboten weiter zu zahlen. Für mich ist das moralisch überhaupt nicht verwerflich, es kommt mir so vor als wenn du die Schuld bei meiner Freundin suchst sie hat meines Erachtens nur den fehler gemacht das Handy zu verkaufen was an sich ja kein problem darstellen würde wenn wenn die beiden sich nicht zerstritten hätten. Sie wollte alles weiter bezahlen und will es jetzt auch immer noch da sie die Sim karte benutzt und das handy verkauft hat.
Deine Freundin hat in dem Moment den 1. Fehler begangen, als sie keinen schriftlichen Vertrag gemacht hat. Hat sie überhaupt Quittungen für die bisher erbrachten Zahlungen?
Den 2. Fehler hat sie begangen, als sie die Rate nicht bezahlt hat. Mach das mal bei anderen Kreditgebern, da ist sofort die Restschuld auf einen Schlag fällig. Diese Sache lief komplett auf Vertrauen und bei Geld hört die Freundschaft auf. Kein Wunder, dass man dann schnell wegen etwas anderem streitet, weil das Grundvertrauen eben gestört wurde. Genau das hat deine Freundin zu verantworten.
Dann der 3. Fehler mit dem Verkauf des Handys.
Wer so viel im Übermut tut, sollte jetzt wirklich genau überlegen, was er tut - und nicht auf ein vermeintliches Recht pochen und damit die Lage noch verschärfen. Auch wenn es schwerfällt, die Übung heißt jetzt Demut.
Sie möchte für die restschuld aufkommen. Sie sieht auch ein das es ein Fehler war. Wie kann man die Lage entschärfen?
Ich würde ihr ein schriftliches Angebot mit genauen Zahlungsdaten per Einschreiben zukommen lassen. Nebenbei aber mal bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft nachfragen, ob das noch Sinn macht wegen Zeitraum. Wenn ja, dieses Schreiben in Kopie an die entsprechenden Stellen. Grundsätzlich zählen Taten mehr als Worte.
Könnte es sein, dass du gar keine Hilfe hier im Forum suchst, sondern nur eine Antwort die deine Meinung bestätigt?
Nein - ein gebrauchtes Handy bei Ebay, reicht nicht.
Es wird wohl auf einen Strafprozess hinaus laufen und der Richter wird entscheiden, welche Strafe deine Freundin bekommt.
Ich sehe das genau anders rum: Wer zahlt, dem gehört die Ware. Deine Freundin kann nicht einfach ein Handy verkaufen, wo noch ein teurer (!) Vertrag dranhängt, es sei denn, sie kündigt diesen und bezahlt ihn bis zum Schluss! Dass der Vertrag dabei auf ihre Ex-Freundin läuft, verdreht evtl. die Rechtslage, aber dann ist deine Freundin in anderen Punkten anklagbar, evtl. Betrug. Auch mündlich geschlossene Verträge gelten.
Wer zahlt dem gehört die Ware richtig, meine Freundin hat das Handy bzw den Vertrag gezahlt was auch nachweisbar ist. Sehe ich das falsch?
Sie scheint aber nun 2 Raten im Rückstand zu sein und der Vertrag scheint nicht beendet.
Verkauf mal ein Auto aus einem Leasing-Vertrag privat - viel Spaß!
Das ist richtig so. Dennoch hat sie jede Rate selber bezahlt. Das sollte doch dann ein Problem für die Telefon Gesellschaft darstellen und nicht für die Polizei.
Die Telefongesellschaft richtet sich an den Vertragspartner und diese nimmt den Nutzer in Regress.
Also komm, nun tu mal nicht so, als wüsstet ihr beide nicht ganz klar, dass das Mist ist, was ihr da abziehen wollt! Deine Freundin hat ja das Geld aus dem Verkauf und kann damit die restlichen Vertragsraten bezahlen. Dass sie durch den Verkauf keinen Nutzen mehr hat, ist ihrer eigenen Dummheit zuzuschreiben.
Absolut nicht hilfreich, beleidigungen können sie sich sparen.
Im Gegenteil, sogar sehr hilfreich, wenn du nicht beratungsresistent wärst, denn so rutscht deine Freundin nur noch weiter in die Scheixxe rein. Toller Freund!
Ich bin für jegliche Kritik offen, als nicht hilfreich sehe ich jedoch beleidigungen.
Die Freundin hat den Vertrag für meine Freundin abgeschlossen. Auf dem Vertrag steht der name der freundin und die raten werden von ihrem konto abgebucht.