Rechtslage bei KI erstellten Bildern?

3 Antworten

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Eine KI ist nicht in der Lage, urheberrechtlich geschützten Content zu erstellen. Denn sie ist keine Person. Ein Hund kann auch kein Urheberrecht begründen.

Die Frage, ob das Training der KI Urheberrechte verletzt, ist nicht Dein Problem als Nutzer.

Sehr schwieriges Thema.

https://youtu.be/rYLajx1EXEE


cantfindanamee 
Beitragsersteller
 09.02.2023, 18:55

ich weiß, soweit bin ich bei meiner Internetrecherche auch schon gekommen :)

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Die Rechtslage ist da unklar. Persönlich habe ich mein Profilbild auch mit einer KI erstellt und habe da keine Angst. Etwas anderes wäre es, wenn ich versuchen würde diese Bilder als meine eigenen Werke zu verkaufen.

Besonders problematisch sehe ich es wenn man einen Prompt nutz wie "im Stile von Künstler XYZ" und dann dort einen noch lebenden Künstler einsetzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erfahrung mit Einsatz von KI in der Softwareentwicklung