Rechtsgrundlage "Aussteigen bei Kontrolle" (Auto)?

Knochi1972  31.08.2024, 22:08

Warum fragst du den "DAU" nicht?

svenk2000350 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 22:23

Warum stellst Du hohle Gegenfragen? Ach ein "Community Experte", verpiss dich bloß. Von Euch kommt durchweg nur Müll. Und Tschüss

4 Antworten

Nach dem jeweiligen Polizeigesetz darf und wird die Polizei dich aus dem Auto bitten oder "werfen", wenn sie das für erforderlich hält. Argumente gibt es da zur genüge!

Wozu? Lass ihn in dem Glauben und freue dich drauf, wenn es passiert.

Den wird die Polizei einfach aus seiner Karre ziehen, wenn er Stress macht.

Richtiges Verhalten bei der Verkehrskontrolle

Öffnen Sie das Fenster und bleiben Sie im Auto sitzen. Ein Aussteigen ist nur dann nötig, wenn man vom Polizeibeamten dazu aufgefordert wird. Wird diese Anweisung der Polizei ignoriert, droht gemäß der Bußgeldtabelle ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro.

Verkehrskontrolle - Fachanwaltskanzlei Verkehrsrecht Hamburg

Woher ich das weiß:Recherche

svenk2000350 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 10:40

Paragraphen wären cool. Das habe ich auch auch schon gelesen. Was Anwälte sagen, muss ja nicht stimmen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist auch der Meinung, dass man weiterfahren darf, wenn man nach einer Straftat mit Auto den Führerschein entzogen bekommt und ihn aber nicht aushändigt (da nicht mit dabei). So ein Unfug. Nur weil man die Karte noch hat, ist man nicht fahrberechtigt

0
gromio  31.08.2024, 10:41
@svenk2000350

einfach mal mit google suchen und den link besuchen........so lernst Diu, selbst zu recherchieren. Du kannst auch einfach einen Polizisten fragen, der wird es Dir sicher sagen.

2
Eckengucker  31.08.2024, 10:50
@svenk2000350

Was Anwälte sagen, muss ja nicht stimmen.

Wem willst du dann glauben? Dem Geschwurbel von diversen "Fachleuten"?

Im Zweifel § 36 StVO, Zeichen und Weisung von Polizeibeamten ist Folge zu leisten.

0

https://fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de/start/bussgeld/pkw-kraftraeder/polizei/

Lass ihn einfach in seinem Glauben. Sind ja seine 20 Euro Ordnungsgeld.


svenk2000350 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 10:41

Was ein Anwalt sagt, ist nicht zwangsläufig richtig. Ich brauche den Gesetztesparagraphen

0
svenk2000350 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 10:48
@HabSowiesoRecht

anscheinend schon, denn da steht nichts von aussteigen. Also steck dir deine Unhöflichkeit in den Arsch

0
HabSowiesoRecht  31.08.2024, 10:53
@svenk2000350

„Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.“

Was kann man daran bitte nicht verstehen? Selbstverständlich steht da nichts von aussteigen. Da steht auch nicht, dass man während einer Polizeikontrolle aufhören muss Geige zu spielen, wenn die Beamten das verlangen. Der Satz ist ganz eindeutig und kann nicht falsch verstanden werden.

0