Rechtsfrage zu "freiwilliger" Erpressung?

2 Antworten

Würde das ganze als sehr kritisch betrachten. Zumindest wenn der Sklave aussteigen möchte und seine Einwilligung zu dem Spiel zurücknimmt, dann handelt die andere Person im strafbaren Bereich.

Auf jeden Fall sittenwidrig und kann jederzeit widersprochen werden. Falls die Daten online gestellt werden, sofort Klage einreichen.