Rechtsfrage Autokauf?
Hallo zusammen,
habe mit vor 2 Wochen ein Auto bei einem Autohaus gekauft. Totaler Fehlgriff. Das Fahrzeug hatte einen Unfallschaden und ich wusste von dem Unfall, jedoch wurde mir gesagt das es sich nur um ein Lackschaden handelte. Ist es aber nicht. Laut Werkstatt ist das Airbag im Lenkrad Defekt und das Lenkrad muss auch ersetzt werden. Scheinwerfer nicht original und von 2018 ( das Auto ist von 2021) und Frontsensoren nicht original vom Hersteller.( welche 2000€ kosten)
Jetzt will das Autohaus das Auto abholen und das Lenkrad reparieren. Die Sensoren mussten alle kalibriert werden und das hat auch die Werkstatt gemacht. Kosten ca. 500€. Diese will das Autohaus nicht übernehmen.
Zumal fehlt Ausstattung welche das Autohaus in seiner Beschreibung drin hatte. Da vermute ich, ist es mein Verschulden, da ich es nicht kontrolliert habe.
Frage ist nun, kann ich das Lenkrad doch meiner Werkstatt machen lassen, da ich dort weis das es vernünftig gemacht wird und keine Gebrauchte, fehlerhafte Teile eingebaut werden und dies im Nachhinein einzuklagen.
Ich weis das er das Recht hat, den Mängel zu Beseitigen dennoch vertraue ich diesem Autohaus überhaupt nicht.
5 Antworten
Es war ein massiver Unfallschaden und es kommt nur darauf an was im Kaufvertrag steht.
Wenn dieser Unfall als Lackschaden deklariert wurde, kannst Du das Auto zurückgeben. Wenn er die allgemeine Aussage nur Unfallschaden nannte, hast Du keine Chance. Und es stimmt, dem Autoverkäufer würde ich nicht über den Weg trauen, aber Werkstattkosten, die Du in Auftrag gegeben hast, braucht der Händler nicht zahlen, egal was kommt.
Du könntest nur einen Zivilprozess anstreben, dessen Ausgang ungewiss ist.
In so einem Fall würde ich das ganze an einen Anwalt übergeben. Auch wenn ich hier wenig Chancen sehe.
Wenn im Kaufvertrag steht, dass das Auto einen Vorschaden erlitten hatte hast du das ja unterschrieben. Was mündlich gesagt wurde, ist dabei irrelevant. Die Ausstattung ist komplett deine Sache, da in nahezu jedem Inserat der Satz angaben ohne Gewähr steht.
Die Dinge mit den Scheinwerfern ist auch deine Sache. Hättest du beim Kauf kontrollieren müssen.
ich würde einen Gutachter beauftragen und klären lassen welchen Unfallschaden das Fahrzeug wirklich hatte..Des weiteren Übergebe das einen Fachanwalt den alleine wirst du der Dumme sein..
Wenn unfallfrei im Vertrag steht ahst du Gewonen, der Verkaufer hat dich schriftlich über den Unfallschaden und Umfang zu informieren , wird er aber nicht machen wenn der wirklich größer war. also Anwaltklich regeln lassen.. Hoffe du hast ne Rechtsschutzversicherung..
Da hier eine Täuschung des Kunden vorliegt, Unfallfahrzeug nicht explizit als solches deklariert, würde ich vom Kauf zurück treten.
Unter Umständen ist der Kaufvertrag nichtig. Prüfen lassen, dann hast du das ganze Hickhack nicht am Bein...