Rechtsform eines Eigenbetiebs,(Fotograf)?

6 Antworten

Ein Fotograf in der Rechtsform einer AG? Na ja, da musst Du schon ein recht großes Unter- nehmen haben .....

Rechtsformen sind zum Beispiel der typische Einzelunternehmer, dann die GbR, oHG, KG, GmbH, (besagte) AG oder auch eine eG.

Für einen Fotografen bietet sich zunächst einmal der klassische Einzelunternehmer. Setze Dich aber mal mit einem Steuerberater zusammen. Er kann Dir hier etwas aus steuerlicher Sicht dazu sagen.


raykus007 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 19:17

ich bin erst 13,und mich hat das einfach mal interessiert,vielen dank für die Antwort,hat mir echt weitergeholfen:)

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Hallo,

nein, eine AG ist das sicherlich nicht, dazu bräuchtest du viel mehr Eigenkapital. Meist handelt es sich bei so etwas um eine eK (eingetragener Kaufmann) oder vielleicht eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Dies hat meist Größen bzw. Kapitalbedingte Gründe. Einfach mal bei Wikipedia nachschauen.

Gruß

Eine AG ist eine Aktiengesellschaft (schlag doch mal z.B. bei Wikipedia das Thema Unternehmensformen nach.

Wenn Du ein Einzelunternehmen führst, kannst Du Dich z.B. (wenn Dir etwas an einem Handelsregistereintrag liegt) als e.K. eintragen lassen.

Letztendlich solltest Du Dich einfach mit Deinem(r) Steuerberater(in) unterhalten und Dich diesbezüglich beraten lassen.

AG = Aktiengesellschaft. Ein normaler Fotograf wird für sein Unternehmen wohl kaum Aktien an die Börse bringen ? In der Regel arbeiten die als Einzelunternehmen.

Wenn das Geschäft Inhaber geführt und ohne Mindestkapitaleinalge ist, handelt es sich zumeist um die Rechtsform des Einzelunternehmens.

LG Anita