Rechte des Freundes meiner Mutter?

11 Antworten

Warum nicht? Du musst ja auch nicht drauf hören. Aber er lebt anscheinend mit im Haushalt und kann sich eben auch einbringen. Es obliegt ja bei deiner Mutter einen Schluss Strich zu ziehen. Schweigen ist eben eine Form von Zustimmung in diesem Fall.

Ist halt blöd und du bist nicht der einzige Fall... Leider

Es gibt hier glaube ich keine Rechtliche Grundlage auf der du sagen könntest er darf das nicht machen, denn immerhin zahlst du den Internetzugang nicht selbst und es ist jetzt auch nicht so, als ob du den Internetzugang unbedingt brauchen würdest zB weil du Bewerbungen per Mail absenden musst oder du Aufgrund von Geschäftlichen Tätigkeiten auf den Internetzugang angewiesen bist. Also ich glaube nicht, dass du hier etwas machen kannst, es sei denn über deine Mutter.

Was das Verhalten von ihm angeht ist es jetzt natürlich so, dass man die genauen Umstände etc. nicht kennt, aber mich persönlich würde mich so etwas in deiner Situation auch extrem nerven.

Ich denke mal, dass hier eventuell mal ein Familiengespräche, unter umständen auch mit einem Betreuer zB Psychologe etc. angebracht wäre in dem eine Lösung ausgehandelt wird. Das Schwierige wird natürlich sein so etwas zu stande zu bringen, aber sonst würde mir hier auch nichts anderes einfallen.

Kurz ja, da er zusammen mit Deiner Mutter den Haushalt führt und Internet auch kein Grundrecht ist.

Aber richtig ist es trotzdem nicht.

was nützt es dir wenn dir jetzt hier 20 leute sagen "der darf das nicht"?  du musst wohl oder übel mit ihm auskommen da ihr ja zusammen wohnt.  die frage ist nun: wer bezahlt bei euch das internet?  hol dir doch einfach einen surf-stick für deinen pc und eine prepaidkarte fürs Handy mit internetflat und dann bist du von seinem netz nicht mehr abhängig. musst das ganze aber selber finanzieren...

Er darf zwar nicht versuchen dich zu erziehen. (Außer deine Mutter erlaubt ihm erzieherische Maßnahmen)

Aber mit seinem Internetanschluss kann er machen was er will. Er ist nicht verpflichtet irgendjemanden seinen Onlinzugang zur Verfügung zu stellen.