Recht auf Rückerstattung der Anzahlung?
Hallo zusammen
Wir haben einen Welpenwurf, den wir zum Verkauf ausgeschrieben hatten. Die ersten die die Hunde besichtigen kamen, haben sich für einen Welpen entschieden, und wir haben ihnen diesen gegen Anzahlung reserviert. Anschliessend hatten wir weitere Besichtigungen, bis wir alle Hunde reserviert hatten und anschliessend die Inserate wieder gelöscht hatten etc.
Nun kommen die neuen Besitzer nach und nach ihre Welpen abholen. Diejenigen, die als erstes ihren Hund ausgesucht hatten, kamen ebenfalls für die Abholung vorbei, und entschieden sich dann jedoch dagegen den Hund zu kaufen, da es anscheinend aktuell doch nicht passen würde. Sie verlangen nun die Anzahlung von uns zurück. Nun fragen wir uns, inwiefern wir verpflichtet sind die Anzahlung zurück zu zahlen? Eigentlich war die Anzahlung ja genau dazu da, dass wir auch eine gewisse Sicherheit haben. Es gibt für uns ja jetzt nochmals einen Mehraufwand, den Hund nochmals auszuschreiben und hinzu kommt, dass er nun auch länger als ursprünglich gedacht bei uns bleibt.
Nicht falsch verstehen, wir sind froh haben sich die neuen Besitzer nun so entschieden als dass der kleine dann ein schlechtes Leben hat, aber wir fragen uns ob wir rechtlich die Anzahlung als Entschädigung behalten dürfen oder ob wir diese zurück erstatten müssen?
Besten Dank
6 Antworten
Es kommt vor allem drauf an was im Vertrag steht, ob da "Anzahlung" oder "Reservierungsgebühr" steht.
Der Rest ist Verhandlungssache - jedenfalls wäre das nach deutschem Recht so.
Ein mit Anzahlung geschlossener Vertrag muß erfüllt werden, die potentiellen Käufer sind also im Annahmeverzug und verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen und den Hund abzunehmen und zu bezahlen. Wenn der Vertrag nicht erfüllt wird kommt auch Schadensersatz von Seiten des Züchters in Betracht. Allerdings könnten die Käufer den Welpen dann auch sofort weiterverkaufen und das will man ja auch nicht.
Wenn man den Vertrag daher im beiderseitigen Einverständnis nun auflöst, dann müssen sich beide Parteien auch dadrüber einigen, wo die Anzahlung verbleibt.
Meistens einigt man sich dann darauf, daß zumindest ein Teil der Anzahlung beim Züchter verbleibt, da der ja nun Mehraufwand und zusätzliche Kosten hat.
Das ist aber Verhandlungssache!
Hey, normalerweise ist die Anzahlung ja deine Sicherheit, und somit nicht zurückzuzahlen. Da ihr dies aber nicht schriftlich festgehalten habt, weiß ich nicht, ob man da dann überhaupt ein Recht drauf hat.
Am besten einigt ihr euch mit dem "Käufer", wie ihr das jetzt macht
Das Geld gehört euch, solang das Tier keine „Mängel“ oder ähnliches hat, wodurch es nicht gekauft wird.
Ich würde es auch zurück erstatten. Wobei es schon ärgerlich ist, weil sich der Kleine vielleicht nicht vermitteln lässt.