Anzahlung bei einem Welpenkauf zurückfordern?
Hallo,
Bei einem Züchter wollte ich mir vor ca. 4 Monaten einen Welpen kaufen. Aus privaten Gründen konnte ich keinen Welpen aus dem abgemachten Wurf nehmen, die Anzahlung hatte ich schon überwiesen. Daraufhin hatten wir uns geeinigt das ich einen Welpen im Frühjahr 2020 nehmen werde. Einen Kaufvertrag gibt es nicht, wir hatten das über WhatsApp geklärt, davor hatten wir mal telefoniert. Da ich nun eine neue Arbeitsstelle habe und es nicht schaffen werde mich um einen Welpen zu kümmern hatte ich dem Züchter gesagt das ich nun die Anzahlung zurück möchte, weil ich keinen Welpen nehmen werde. Habe ich nun das Recht darauf meine Anzahlung zurückzuverlangen? Muss er es zurückerstatten?
12 Antworten
Da ich nun eine neue Arbeitsstelle habe und es nicht schaffen werde mich um einen Welpen zu kümmern
An sowas hast du nicht vorher gedacht?
Ich meine ja klar, es kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren, aber gerade wenn man sich einen Hund zulegt, sollte man alle Eventualitäten Bedenken und auch diese sicherstellen können bevor sie eintreten.
Natürlich gibt es zwischen Euch einen Vertrag - Du hast mit dem Züchter einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen, der ist nicht weniger gültig oder bindend als ein schriftlicher. Einen Anspruch darauf, dass dieser Kaufvertrag einfach aufgelöst wird, hast du nicht. Du kannst also nur darauf hoffen, dass ihr diesen Vertrag in beiderseitigem Einverständnis auflöst. Wenn das passiert ist, dann muss er dir auch die Anzahlung zurückzahlen. Wenn er aber die Anzahlung behält, dann muss er dir auch einen Welpen übergeben - und du musst dann den Rest des vereinbarten Preises zahlen.
> Einen Kaufvertrag gibt es nicht,
Woher kommt bloß der Irrglaube, Vertrag habe was mit Schriftstück zu tun?
Nur sehr wenige Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, Tierkauf geht auch mündlich. Schrift- oder Textform ist nur besser zu beweisen als mündliche Vereinbarungen.
Ihr habt einen Vertrag, den über Whatsapp kommunizierten Teil in Textform und somit mit beweisbarem Inhalt. Wenn da kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, musst Du auch den restlichen Kaufpreis zahlen und den Welpen abnehmen. Ersatzweise Schadenersatz leisten, der dürfte mit Anwaltskosten teurer werden (zum Schaden gehört auch entgangener Gewinn).
Eine Änderung des Vertrags ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Du solltest Dich mit dem Verkäufer einigen, was wohl darauf hinausläuft, dass Deine Anzahlung verloren ist.
Auch die haben keine Erklärung, wie es zu dem verbeiteten Irrtum kommt. Käme Vertrag von Schriftstück, dann hieße es nicht Vertrag, sondern Verschrieb ;-)
Einen Anspruch auf die Rückzahlung der Anzahlung (Resiervierung) hast du nicht!
Die Reservierung (ob welpe nun auf der Welt ist oder nicht spielt keine rolle) ist dafür da, das du und der Züchter eine Sicherheit hast für die Übernahme des Welpen/Der Ware.
Der Züchter investiert Zeit für dich, und sagt anderen Interessenten ab.
Er hätte also, wenn du nicht einen welpen schon reserviert hättest, den welpen an jemand anderen verkaufen können.
Also ist das schon ein Verlust.
Daher steht es dem Züchter zu, die Anzahlung als Entschädigung, einzubehalten.
Hey Kev6996,
Auch wenn hier kein schriftlicher Kaufvertrag erstellt wurde, können Verträge auch mündlich oder per WhatsApp gültig sein, in solchen Fällen muss man leider meistens auf das Mitleid des Verkäufers zählen.
Falls es aber trotz dessen zu keiner Lösung kommen sollte, und der Verkäufer immer noch stur bleibt, würde ich dies mit der Polizei oder ggf. einem Rechtsanwalt klären.
LG!
Siehe dazu in Ansätzen, und noch viel mehr: https://www.jurawiki.de/VRI/Vertraege#Vertr.2BAOQ-ge_m.2BAPw-ssen_schriftlich_geschlossen_werden.