Recht auf Kita-Platz (seit 2013) ...?
Was können Eltern tun, wenn man ihnen keinen Kita-Platz gibt? Diesen Anspruch gibt es nun über 10 Jahre ...
5 Antworten
Zur Sprechstunde des Bürgermeisters gehen und es dort ansprechen.
Familien, die so für die Stadt/ Gemeine / den Bürgermeister sichtbar geworden sind, bekommen dann oftmals plötzlich doch einen Platz.
Mit der Stadt im Kontakt bleiben. Es gibt dort einen Sachbearbeiter im Sozialamt, der für die Kindergärtenplätze zuständig ist. Diese Person kann man kontaktieren und nett darauf hinweisen, dass es und warum es bei euch so brennt.
Wird ein Platz frei ( z.B. durch den Umzug einer anderen Familie) wird man als erstes Kontaktiert.
Mit den Kindergärten telefonieren, ohne dabei aufdringlich zu werden.
Paralel dazu eine Tagesmutter suchen.
Soweit ich weiss, besteht nur Anspruch, wenn es einen freien Platz gibt.
Man muss rechtzeitig eine Platz suchen.
Oftmals muss man das Kind sogar schon 1 Jahr vor eigentlichem Antritt in die Kita anmelden bzw. sich auf die Warteliste vormerken lassen.
Viele Eltern suchen auch kurz nach der Geburt einen geeigneten Platz.
Darum: rechtzeitig suchen, sich vormerken lassen bzw. anmelden, dann müsste es klappen.
Oder man geht jetzt noch hin und lässt sein Kind auf die Warteliste setzen, und falls unter´m Jahr doch noch ein Kind abspringen sollte, dass das Kind dann den freigewordenen Platz einnehmen kann.
Viel Glück.
Inanna
Soweit ich weiss, besteht nur Anspruch, wenn es einen freien Platz gibt.
evt ist es in DE anders alt in AT. bei uns gibt es auch den Recht auf eine Betreuung. Theoretisch muss eine organisiert werden wenn die Stadt keine anbieten kann - WO die aber dann ist, ist zweirangig. Kann sein dass ich 15km nach Westen fahren muss obwohl mein Arbeitsplatz 20km nach osten liegt. dann verlängert sich mein Arbeitsweg um 60km (hinbringen und abholen).
Oftmals muss man das Kind sogar schon 1 Jahr vor eigentlichem Antritt in die Kita anmelden bzw. sich auf die Warteliste vormerken lassen.
Bei uns gehen die Kinder bis 3 in die Krabbelstube und dann bis zum Schuleintritt in den Kindergarten. Krabbelstube habe ich mit 2 Wochen angemeldet - da hieß es wieso ich so früh dran bin. Ich habe dann in den Weihnachtsferien die Zusage bekommen dass ich einen Platz habe, ab 7. Jänner war dann die Eingewöhnung und ab 30.01 habe ich wieder arbeiten müssen.
Kindergarten kann man sich erst mit 2 Jahren anmelden - vorher geht es gar nicht.
Was können Eltern tun, wenn man ihnen keinen Kita-Platz gibt?
- Zunächst müssen Eltern selbst nach einem Platz suchen und sich in Kitas bewerben. Dazu gehört die Besichtigung von Kitas, das Anschreiben von Kitas, die Anmeldung direkt bei der Kita über Anmeldeformulare oder ein Online-Portal sowie das Eintragen in Wartelistenplätze bei mehreren Kitas. Manche Kitas verlangen sogar das Einreichen einer Bewerbungsmappe, um Eltern und Kind kennenzulernen, bevor der Platz vergeben wird.
- Sind all diese Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt, können Sie sich in einem nächsten Schritt beim Jugendamt melden. Dieses muss anschließend für Sie auf die Suche gehen und Ihnen Betreuungsplätze in Kindertagesstätten vorschlagen. Der Zeitrahmen, den das Jugendamt dafür hat, sind zwei bis drei Monate.
- Erhalten die Erziehungsberechtigten nach ihrer Meldung beim Jugendamt einen Ablehnungsbescheid, besteht innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Wird kein Widerspruch eingelegt, sind keine weiteren Schritte möglich, um den Anspruch durchzusetzen und eine Klage ist daraufhin nicht mehr möglich. Reichen Sie auf den Ablehnungsbescheid hin Widerspruch ein, muss dieser geprüft werden. Anschließend müssen die Jugendämter einen erneuten Versuch unternehmen.
- Ist der Widerspruch ohne Erfolg, kann beim Verwaltungsgericht ein Kitaplatz eingeklagt werden. Die zuständige Stelle ist das Verwaltungsgericht, das für den eigenen Wohnort zuständig ist. Dieses Vorgehen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn nachgewiesenermaßen freie Kita-Plätze vorhanden sind. Üblicherweise sind diese Gerichtsverfahren lang, wird aber ein Eilverfahren beantragt, verkürzt sich die Zeit auf vier bis sechs Wochen.
Quelle: https://www.pro-kita.com/eltern/rechtsanspruch-kitaplatz-durchsetzen-tipps-fuer-eltern/
Theoretisch einklagen. Praktisch aber kaum umsetzbar, denn wo kein Personal ist, kann man auch keine Betreuung bieten.
Gemeiner Gedanke: Wenn es keinen Kita-Platz gibt, die Erstattung der Kosten für eine Tagesmutter einklagen?
Oder einklagen, dass ein Kind, das schon betreut wird, den Platz wieder abgeben muss - vielleicht mit Abwägung welche Familie den Platz dringender braucht?
Du kannst deinen Verdienstausfall, also dein Gehalt, einklagen.
Die Kosten der Tagesmutter kannst du nicht einklagen, da du für einen Kindergartenplatz ja such zahlen müsstest. Dir entsteht ja dadurch kein finanzieller Schaden.
Gehalt gibt es so nicht. Selbstständig. Also den Gewinn einklagen? Gemessen an den vergangenen Jahren?
Letztendlich einklagen.
Bis das durch ist, wird das Kind vermutlich schon eingeschult.
Es gibt einfach zu wenig Plätze, die Betreuungsschlüssel sind schon total ausgereizt.
Echt ein Elend.
2013 hatte ich mal gedacht, ein Recht auf einen Kita-Platz bedeutet, Eltern können schon in der Kinderwunschphase fest damit rechnen und Kind und Beruf vor der Schwangerschaft planen ...
nur Anspruch, wenn es einen freien Platz gibt
Das ist ja eine ziemliche Mogelpackung ...