Rechnung schreiben an Kunden trotz Provision?
Hallo,
ich vermittel Kredite. Dafür bekomme ich Provisionen von den Banken. Darf ich hierzu noch eine extra Rechnung an den Kunden schreiben? Beispielsweise als "Aufwandsentschädigung" oder "Beratungshonorar"
Geht das rechtlich? Als was soll ich dann die Rechnung austellen?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Wenn du mit dem Kunden vorher einen entsprechenden Vermittlungsvertrag geschlossen hast.
Dann hast du das Problem dass du nicht beweisen kannst dass so was ausgemacht war. Wenn der Kunde dann nicht zahlen will hast du schlechte Karten.
So etwas dürfte vor Gericht kaum Bestand haben, da hier Aussage gegen Aussage stünde. Wenn außerdem die auftraggebende Bank von deinem Zusatzgeschäft Kenntnis erhielte, würdest Du als Vermittler wohl nicht mehr gefragt sein.
Rückwirkend bestimmt nicht, oder hast du mit deinem Kunden ein Vermittlungshonorar ausgehandelt? das muss VOR Abschluss unterschrieben sein. Ob der damit einverstanden ist??
Mündlich absprechen und einfach eine Rechnung schreiben geht nicht?