Rechnung an Privatperson?
Hallo in die Runde, mich würde einmal eure Meinung interessieren.
Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt, bei einer Firma eine Preisanfrage per Facebook gestellt, was ein Grill mit Haube kostet - Antwort erhalten: 390 Euro.
Dieses dann telefonisch bestellt und auch gesagt dass die Version so gewünscht wird, wie sie auf den Bild zu sehen ist, mit seitlichen Griff + Bereifung.
Bei Bestellung wurde noch ein Spießaufsatz für 65 Euro angeboten, was lt. Adam Riese ein Gesamtpreis von 455 Euro macht.
Bei der Abholung des Grills der erste Schreck, es fehlen die Räder, der Mitarbeiter wusste nix davon, dass sie überhaupt schon einmal solche hergestellt hätten, auf meine Frage dass ich doch das Bild ihnen geschickt hatte, mit welchen Sie selber auf der FB Seite werben, keine Reaktion.
Nun kommt der Hammer, habe die Rechnung erhalten, Barzahlung wurde nicht gewünscht und nun ist mit einmal auf der Rechung die Grillhaube extra verrechnet und es wurden mir als Privatperson davor nur die Nettopreise mitgeteilt mit keiner Info dass die MWST noch dazu kommen.
Als Privatperson muss man davon ausgehen dass eine Firma den Kunden den korrekten Endpreis mitteilt oder etwa nicht ?
Ich bin gerade Mega sauer, bereits ein Schreiben an die Firma geschrieben, aber die behaupten einfach dass mir die richtigen Preise telefonisch mitgeteilt worden sind.
Was so aber nicht stimmt und eine Lüge ist, somit ist der Grill gut 120 Euro teurer wie davor abgesprochen.
Hat schon einmal von euch was ähnliches erlebt ?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wikifreak/1507288654093_nmmslarge__105_0_3267_3267_8b25a9d16659c40c605d9883a102536f.jpg?v=1507288654000)
Solche Problemschilderungen sind mir nicht fremd.
Es macht die Sache schwierig, dass es über verschiedene Kanäle hin und her ging. Erst einmal zum Lieferumfang:
Wenn der Grill mit Bereifung und Haube dargestellt wird und es keine Information gab, dass Bereifung/Haube Zusatzteile sind, die separat bestellt werden müssen, ist auch ein Grill mit Bereifung und Haube zu liefern. Ohne weitere Informationen ist das aber schwer einzuschätzen.
Beim Preis gilt dasselbe: Wenn der "Normalgrill" 390 € kostet und du einen "Normalgrill" bestellst, kann man dir nicht für Extras die keine Extras sind, einen Aufschlag berechnen.
Und die Sache mit der Mehrwertsteuer ist eindeutig: Gegenüber Verbrauchern müssen Unternehmer Gesamtpreise (also inkl. MwSt) angeben, § 3 Abs. 1 PAngV. Wenn also 355 € vereinbart sind, ist das der Endpreis. Davon darf der Verbraucher auch zu Recht ausgehen. Etwas anderes wäre es, wenn das zum Beispiel ein spezieller Gastrogrill ist, der speziell an Gastronomen verkauft wird. Dann müsste man sich das genauer anschauen.
Meine Empfehlung: Facebook-Konversation sichern, per Einwurf-Einschreiben mit Fristsetzung verlangen, dass die Räder nachgeliefert werden, die Rechnung zurückweisen und nur den vereinbarten Preis zahlen, bzw. von diesem noch einen Abzug machen und mitteilen, dass der Rest erst kommt, wenn die Räder bei dir angekommen sind.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Zeitbombe/1664210407243_nmmslarge__0_249_749_749_5457c99ce1e775d01a74f7885cc59874.jpg?v=1664210408000)
Zurücktreten kannst du ja trotzdem, ist ja auch keine Spezialanfertigung o.ä. gewesen.
Ich hatte mal einen leicht ähnlichen Fall, wo mir auch nur die Nettopreise gegeben wurden. Das war dann am Ende aber auch klar deutlich und zwar bevor ich das Angebot angenommen habe.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Ware zurückschicken nach Widerruf, fertig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Darum macht man sowas schriftlich
Nimm halt die Ware nicht