Rechnung an Privatperson?

4 Antworten

Solche Problemschilderungen sind mir nicht fremd.

Es macht die Sache schwierig, dass es über verschiedene Kanäle hin und her ging. Erst einmal zum Lieferumfang:

Wenn der Grill mit Bereifung und Haube dargestellt wird und es keine Information gab, dass Bereifung/Haube Zusatzteile sind, die separat bestellt werden müssen, ist auch ein Grill mit Bereifung und Haube zu liefern. Ohne weitere Informationen ist das aber schwer einzuschätzen.

Beim Preis gilt dasselbe: Wenn der "Normalgrill" 390 € kostet und du einen "Normalgrill" bestellst, kann man dir nicht für Extras die keine Extras sind, einen Aufschlag berechnen.

Und die Sache mit der Mehrwertsteuer ist eindeutig: Gegenüber Verbrauchern müssen Unternehmer Gesamtpreise (also inkl. MwSt) angeben, § 3 Abs. 1 PAngV. Wenn also 355 € vereinbart sind, ist das der Endpreis. Davon darf der Verbraucher auch zu Recht ausgehen. Etwas anderes wäre es, wenn das zum Beispiel ein spezieller Gastrogrill ist, der speziell an Gastronomen verkauft wird. Dann müsste man sich das genauer anschauen.

Meine Empfehlung: Facebook-Konversation sichern, per Einwurf-Einschreiben mit Fristsetzung verlangen, dass die Räder nachgeliefert werden, die Rechnung zurückweisen und nur den vereinbarten Preis zahlen, bzw. von diesem noch einen Abzug machen und mitteilen, dass der Rest erst kommt, wenn die Räder bei dir angekommen sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Zurücktreten kannst du ja trotzdem, ist ja auch keine Spezialanfertigung o.ä. gewesen.

Ich hatte mal einen leicht ähnlichen Fall, wo mir auch nur die Nettopreise gegeben wurden. Das war dann am Ende aber auch klar deutlich und zwar bevor ich das Angebot angenommen habe.

Ware zurückschicken nach Widerruf, fertig.

Darum macht man sowas schriftlich

Nimm halt die Ware nicht