Radhausschale bearbeiten TÜVig?
Hallo zusammen, die Frage klingt bestimmt erstmal komisch, aber...
Ich war letztens direkt bei der DEKRA für eine Abnahme von Felgen und Fahrwerk. Soweit auch alles gut, nur im Verschränkten Zustand meinte der Prüfer es könnte zwischen Reifen und Radhausschale knapp werden.
Das liegt daran, dass Richtung Außenseite noch eine (für mich sinnfreie) 2cm Hohe und max. 1cm breite Kante ist. Sein Tipp war, diese einfach mit einem Cuttermesser oder einer Schere zu entfernen.
Er würde mir das auch sicher so abnehmen, aber ist das so in Ordnung? Würdet ihr das machen?
Mal eine grobe Skizze der Kante mit Paint ;)
2 Antworten
Eine Radhausschale ist nicht vorgeschrieben - sie soll das Radhaus vor Steinschlägen und somit Rost schützen - oft sammelt sich allerdings darunter der Dreck der erst recht für Rost sorgt.
Da die Schale nicht vorgeschrieben ist kannst du sie einschneiden oder ausbauen. Oft sind diese nur für Serienautos konstruiert und machen bei einer Tieferlegung Probleme.
Wie bereits gesagt - wenn es auch so freigängig ist (Achsen verschränken) muss das (rein rechtlich) nicht zwingend sein. Natürlich sind ein paar mm Luft sinnvoll - sonst genügt ein Steinchen um für massive Schäden zu sorgen.
Wenn es dem Prüfer aber nicht gefällt wird er es so höchstwahrscheinlich nicht eintragen. Eventuell kannst du ihn aber überzeugen - vorausgesetzt es passt.
Solange es nicht schleift, würde ich da gar nichts weg schneiden.
"Wird knapp" heißt für mich, es passt trotzdem.
Und wenn es auch so abgenommen und eingetragen wird, ist ja alles gut.
Die Verschränkung wäre nur in extremen Situationen und wird so gut wie nie ausgereizt.