Quittung bis zu welchem Betrag?

3 Antworten

Der Betrag auf einer Quittung darf nur so hoch sein, wie Geld geflossen ist, aber auch nicht weniger betragen.

Das FA kann natürlich Zweifel an einer Quittung erheben, das lässt sich aber besonders bei sehr hohen Beträgen leicht recherchieren. Wurde eine hohe Quittung von einem Gewerbetreibendn ausgestellt, gibt's nen Querverweis,bei privaten Ausstellern kann man die befragen.


disturbed245 
Beitragsersteller
 26.10.2021, 16:49

Danke :)

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disturbed245 
Beitragsersteller
 26.10.2021, 13:15

Kann auch eine Quittung ausgestellt werden, wenn der Betrag bei zum Beispiel 1.500 Euro liegt?

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verreisterNutzer  26.10.2021, 15:23
@disturbed245

Du kannst auch eine Quittung über,1.500.000 €\$ ausstellen oder erhalten wenn der Betrag geflossen ist

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verreisterNutzer  26.10.2021, 15:27
@disturbed245

Mein ehemaliger Chef hat viele Immobilien gekauft und die grundsätzlich immer bar bezahlt. Ich musste dann immer mit zum Notar und den Koffer tragen. Und selbstverständlich gab's darüber auch stets eine Quittung

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Eine Quittung ist ein Dokument, mit dem ein Schuldner die Erbringung einer Leistung gegenüber einem Gläubiger belegen kann.

Verkaufe ich z. B. Bücher "gegen bar" und geben den Käufer eine Quittung, ist dieser abgesichert und ich kann ihm nicht eine Forderung (Rechnung) stellen.

Wird auf der Quittung detailliert aufgeführt, für welche Leistung welcher Betrag gezahlt wurde, denke ich mal, es gibt keine Probleme mit dem Finanzamt.

Bei kleinen Summen zeigt sich der Fiskus großzügig: Für Zahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro brutto gelten vereinfachte Rechnungsanforderungen. Quittungen werden als so genannte Kleinbetragsrechnungen anerkannt, wenn vier zentrale Merkmale erfüllt sind:

 

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • das Ausstellungsdatum,
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
  • das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt."

https://www.marktundmittelstand.de/recht-steuern/steuerfalle-quittungsblock-darauf-muessen-sie-achten-1222611/