Antwort
Der Betrag auf einer Quittung darf nur so hoch sein, wie Geld geflossen ist, aber auch nicht weniger betragen.
Das FA kann natürlich Zweifel an einer Quittung erheben, das lässt sich aber besonders bei sehr hohen Beträgen leicht recherchieren. Wurde eine hohe Quittung von einem Gewerbetreibendn ausgestellt, gibt's nen Querverweis,bei privaten Ausstellern kann man die befragen.