Keine Rechnung vom schornsteinfeger?

6 Antworten

der schwarze Mann hat eine detaillierte Rechnung zu erstellen; anspruch auf Bargeld hat er nicht. § 14 UStG in Verbindung mit § 33 Nr. 33 UStDV https://www.energieverbraucher.de/de/schornsteinfeger__1162/

nur so kann die Rechnung geprüft werden

Der Schornsteinfeger gilt als haushaltsnahe Dienstleistung und kann von der Steuer abgesetzt werden, dazu ist aber eine Rechnung und anschließende Überweisung nötig. Eine Barzahlung wird nicht vom Finanzamt akzeptiert.

Allein schon deswegen würde ich auf eine Rechnung bestehen und wenn er weiter nur Barzahlung akzeptiert, würde ich mir Gedanken machen ob er eine besonders kreative Buchhaltung hat mit zwei verschiedenen Kassen.

Man kann sich doch den Schornsteinfeger frei auswählen oder gab es da schon wieder eine Änderung?

Wenn Ihr die Rechnung des Schornsteinfegers als haushaltsnahe Dienstleistung in Eurer Steuererklärung geltend machen wollt, braucht Ihr aber eine ordnungsgemäße Rechnung und den Nachweis, das unbar bezahlt wurde. Barzahlung wird nicht anerkannt; Rechtsnorm ist § 35 a EStG.

Ich würde darauf bestehen, dass ich eine Rechnung bekomme und der Betrag ausschließlich auf sein Konto überwiesen wird.

Bei der Handhabung beschleicht mich der leise Verdacht der "doppelten Buchführung"....


utakoenig11 
Beitragsersteller
 19.09.2019, 08:50

Ja eben. Ich kann es jetzt nicht von der Steuer absetzten. Möchte es aber trotzdem nun prüfen. Da ich bald doppelt soviel bezahle wie bei dem ersten Schornsteinfeger. Gerade er auch Fahrkosten in Rechnung stellt. Wenn nicht mal ein Termin gemacht wurde und er dann kam und keiner da war.

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Steuerscherge  19.09.2019, 08:56
@utakoenig11

Ich würde mal bei der Innung nachfragen. Das könnte dem Schornsteinfeger helfen, sein Geschäftsgebaren nach der geltenden Norm auszurichten.

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Melde ihn an die zuständige Stelle!

Sollte er wirklich so arbeiten, kannst du nicht davon ausgehen, das die Arbeiten rechtskonform durchgeführt werden (ist er überhaupt berechtigt) und dass du im Schadensfall etwas ersetzt bekommst!

Dann sag ihm vorher, dass Du eine Rechnung willst.

Wenn er keine ausstellen will, dann würde ich mich mal an die Innung wenden. Und mir wieder einen anderen suchen.