Quereinstieg in die Verwaltung?
Ich komme aus Baden-Württemberg und habe vor 2 Jahren meine Ausbildung als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste abgeschlossen und arbeite jetzt in meinem Ausbildungsbetrieb.
Ich bin aber schon seit längerem nicht mehr zufrieden mit meiner Arbeit und sehe in diesem Beruf keine Zukunft mehr für mich. Ich würde gerne in der Verwaltung arbeiten, bzw. Verwaltungsfachangestellte lernen. Ich weiß dass es ehemalige Famis gibt die als Verwaltungsfachangestellte arbeiten.
Ich habe nun versucht mich in das Thema einzulesen und dabei gemerkt, dass es die Möglichkeit von einem Quereinstieg in die Verwaltung gibt. Dazu wird dann der Beschäftigtenlehrgang 1 berufsbegleitend absolviert. Leider gibt es nur wenige konkrete Informationen dazu. Gibt es jemanden der die Fortbildung gemacht hat und mir Informationen dazu geben kann?
4 Antworten
Bei dieser Art der Bildung handelt es sich um eine Fortbildung nach Paragraph 54 BBiG. Die Prüfungsordnung wird vom jeweiligen Bundesland erlassen und können daher auch unterschiedlich sein (genauso wie die Bezeichnung, bspw. heißt sie bei mir Angestelltenprüfung I).
Im Grundsatz steht es jedem Arbeitgeber offen, ob er seinen Beschäftigten dies ermöglicht und welche Bedingungen oder Voraussetzungen er daran knüpft. Bspw. kenne ich Vorgänge, bei denen sich der Arbeitgeber finanziell nur anteilig daran beteiligt hat oder gar nicht, aber dafür für die Zeiten der Lehrgänge eine Freistellung erteilte oder umgekehrt.
Ansonsten ist der Aufbau relativ gleich, es wird in Unterrichtsform Wissen aus den Bereichen;
Staats-, Verfassungs- und Europarecht
Kommunalrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Privatrecht
Öffentliche Finanzwirtschaft mit Haushaltsrecht, Kassenrecht, Abgabenrecht und Kostenrechnung
Öffentliches Dienstrecht mit Arbeits- und Tarifrecht sowie Beamtenrecht
Gefahrenabwehrrecht
Sozialrecht
Organisations- und Informationslehre
vermittelt.
Man kann sich bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber bewerben, die neben der Ausbildung zum VFA ähnliche oder gleichwertige Qualifikationen zulassen (hier stellt man häufig auf die grundsätzliche Einhaltung kaufmännischer und juristischer Arbeit ab).
Ebenso ist es möglich mit der bereits erworbenen Ausbildung auf eine passende Stelle (bei dir ggf. Archiv oder Bibliothek usw.) zu bewerben und dann am internen Qualifizierungsprogramm (soweit vorhanden) teilzunehmen. Nach Paragraph 5 TVöD können ggf. auch einzelvertragliche Weiterbildungen vereinbart werden.
Ansonsten besteht - je nach Prüfungsordnung - auch die Möglichkeit ohne Besuch des Lehrgangs an der Prüfung anzumelden. Hier muss aber meistens glaubhaft gemacht werden, dass man die Inhalte anderweitig erhalten hat. Ansonsten ist der Lehrgang Pflicht, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass man den Lehrgang besuchen sollte, um schon allein ein Gefühl für die Aufgabenstellungen und die Lösung sowie Herangehensweise zu erhalten.
Für den Lehrgang müsstest du zuerst einmal einen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst haben und möglicherweise auch erst nach einer bestimmten Beschäftigungszeit. Ist zumindest in meinem Bundesland so.
Mit deiner Ausbildung kannst du dich auf ausgeschriebene Stellen der Verwaltung bewerben, sofern für vergleichbare Ausbildung geöffnet.
Über die Schwierigkeit des Lehrgang kann ich dir nichts sagen. Bis jetzt haben ihn alle geschafft.
Ne würde ich überhaupt nicht im.Virfeld klären.. Bewerbung schreiben, angenommen werden. Wenn dein AG dich für den Lehrgang anmeldet - dankend annehmen..Merkst du irgendwann, dass dir der Lehrgang helfen könnte bei Eingruppierung oder beruflicher Entwicklung - nachfragen welche Möglichkeiten es gibt.
Bei vielen berufen geht auch eine externenprüfung nach einigen Jahren Erfahrung.
Bedeutet wenn es deins ist, du aber das Gefühl hast das dich der quereinstieg mit den Lehrgängen finanziell oder von den Aufstiegschancen benachteiligt kannst du nach ein paar Jahren die Prüfung ablegen und hast damit den berufsabschluss gleich jemandem der die klassische Ausbildung gemacht hat.
Es gibt für die Verwaltung die Fortbildung "Beschäftigtenlehrgang I", wenn man die erfolgreich absolviert hat, ist man gleichwertig zu einer Ausbildung als Verwaltungsfachangestellten. Da die Fortbilungen privat aber mehrere 1000€ kosten, kann ich das nicht finanzieren. Da wäre ich schon auf einem Arbeitgeber angewiesen.
Ja, das ist ein übliches Vorgehen. Die Informationen dazu findest du aber problemlos online.
Das heißt ich sollte mich auf Stellenangebote für Sachbearbeiter/in bewerben und hoffen das ich eingeladen werde? Ich habe schon gesehen das in den Stellenageboten oft drin steht "oder ähnliche Qualifikationen".
Meinst du ich sollte vorab (also vor der Bewerbung) mit dem potenziellen neuen Arbeitgeber abklären ob die Fortbildung dort möglich ist ?