Prüfungsvoraussetzung Handelsfachwirt?
Hallo zusammen, ich hätte vier Fragen zur Weiterbildung zum Handelsfachwirt.
Ich habe im Juli 2019 meine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel abgeschlossen und habe bis Mitte Mai 2020 auch noch im Handel gearbeitet. Dann kam Corona und ich wurde Mangels Alternativen mehr oder weniger zu einem Branchenwechel auf den Bau gezwungen.
Nun meine Fragen
1. In den Prüfungsvoraussetzungen steht dass man ein Jahr Berufserfahrung im Handel nachweisen muss. Reichen da auch die 10 Monate eventuell bedingt durch die Krise?
2. Falls Nein, wenn meine Firma mir bescheinigt, dass ich in irgendeiner Form dir fehlende Zeitspanne Kaufmännisch gearbeitet habe (z. B. indem ich in der Buchhaltung ausgeholfen habe), würde dies zählen auch wenn die Firma kein direktes Handelsunternehmen ist?
3. Würde eine eventuelle Selbstständigkeit über diesen Zeitraum angerechnet werden / wenn ja, auch wenn diese nicht hauptberuflich ausgeführt wird?
4. Welche Alternativmöglichkeiten gibt es, die Weiterbildung dennoch machen zu können?
Ich danke euch vielmals im Voraus
2 Antworten
In § 2 der Verordnung heißt es:
Die Berufspraxismuss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltliche Bezüge zu den Aufgaben haben, die Inhalte des Studiengangs HFW sind. Nehmen Sie also am besten die Verordnung vor und vergleichen Sie, was Sie alles an Aufgaben in Ihrer Selbständigkeit bewältigt haben. Dann sprechen Sie mit Ihrer IHK. Es geht ja nur um zwei Monate. Obendrein zählt die gesamte Zeit bis zur Prüfung. Vielleicht haben Sie auch andere Leistungsnachweise, die Sie der IHK vorlegen können? Ich drücke Ihnen die Daumen Peter Collier weconsult-Verlag. de Bücher für Fachwirte
Die prüfende Organisation ist doch die Industrie- und Handelskammer, oder? Dort würde ich nachfragen. Wenn du tatsächlich kaufmännisch in der Baubranche gearbeitet hast, müsste das gehen.