Ebay einnahmen versteueren?
Hallo community,
Ich habe folgende Frage: Derzeit verkaufe ich auf ebay gaming accounts und sammelkarten, die ich vor einigen Monaten auch auf ebay gekauft habe. Ich wollte fragen, ab welchem Umsatz ich das ganze versteueren muss. Und welche Arten von steuern ab wann zugreifen (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc.)
Viele Grüße
3 Antworten
Umsatzsteuer: dort spielt die Kleinunternehmerregelung rein, die Grenze beträgt 22.000€ Umsatz im Jahr. Bist du KU spielt für dich weder im Einkauf die Vorsteuer noch im Verkauf die USt eine Rolle, denn diese darfst du nicht ausweisen tust du es doch, wird das FA zeitnah die Hand aufhalten. Daher solltest du sie auch in keiner deiner Aufstellungen erwähnen!
Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Hier sind durch den Grundfreibetrag die ersten ca 10.908€ steuerfrei gestellt.
Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500€ einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw.die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest.
Viel wichtiger wäre:
Hast du dein Gewerbe auch angemeldet?!
Also grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
Nachhaltigkeit bedeutet du willst es mehr als einmal machen, aber auch einmalige Tätigkeiten können den Tatbestand der Nachhaltigkeit erfüllen. Es ist nicht nachhaltig deinen gebrauchten Sachen auf EK oder dem Flohmarkt zu verkaufen.
Gewinnerzielungsabsicht bedeutet das du Gewinn damit erzielen willst, sprich verkaufte Wäre soll grundsätzlich teurer verkauft werden als das sie hergestellt wird. Somit musst du verkaufte Ware billiger einkaufen als das du diese verkaufst.
Das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt, Betteln wäre demnach keine Gewerbliche Einkunft.
Diese 3 Punkte erfüllst du Augenscheinlich daher musst du gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.
Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst. Ebay und Co sind zudem seit dem 01.01.2023 verpflichtet, deine Umsätze ans BZSt zu melden.
Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.
Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wenn du einen dauerhaften/ nachhaltigen Handel betreibst handelst du gewerblich und unternehmerisch. Das muss bei der Gemeinde bzw dem Finanzamt angemeldet werden.
die Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer (ggf Differenzbesteuerung). Bis 22.000€ pro Jahr könnte die Kleinunternehmer Regelung angewendet werden und die Umsatzsteuer würde nicht erhoben.
der Gewinn unterliegt der Einkommen und Gewerbesteuer (die erst ab einem Gewerbeertrag (Gewinn) ab 24.500€). Die Gewerbesteuer wird aber (je nach Hebesatz ggf vollständig) auf die Einkommensteuer angerechnet.
der Gewinn aus dem Gewerbe wird für die Einkommensteuer dann mit deinen übrigen Einkünften zusammengerechnet und gemeinsam besteuert
handelst du nicht nachhaltig unterliegen der Verkäufe als private Veräußerungsgeschäfte der Einkommen wenn zwischen Ankauf und Verkauf weniger als 1 Jahr liegen. Auch hier wird der Gewinn mit den übrigen Einkünften zusammengerechnet sofern er im Jahr über der freigrenze von 600€ liegt. Darunter wäre er steuerfrei, darüber voll zu versteuern
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort bisher ich verstehe nur nich ganz was Sie meinen mit nachhaltig handeln. MfG
Nachhaltig bedeutet das du vorhast auf Dauer Dinge bei Ebay (oder sonst wo) zu kaufen und Verkaufen.
hast du also nur einmalig die Gelegenheit genutzt etwas günstig zu kaufen und teurer wieder zu verkaufen oder hast du vor dies dauerhaft zu machen?
Vielen dank für die schnelle Antwort. Ursprünglich habe ich nur wenige (ca. 10) Karten ersteigert um meine Kollektionen (ca. 700 Karten) zu vervollständigen und diese dann weiter zu verkaufen. Bei den Accounts ist es so dass ich ca 4 Accounts gekauft habe, davon 2 für den eigen Gebrauch und 2 für den weiterverkauf. (Ich habe einen der beiden bereits verkauft bin mir aber noch nicht sicher, ob ich den zweiten auch verkaufen darf. MfG
Gewerbesteuer direkt, wenn Du nen Gewerbeschein hast
Umsatzstreuer auch direkt, außer Du fällst unters Kleingewerbe, dazu einfach mal ne Suchmaschine bemühen
Hallo, ich habe keinen Gewerbeschein und falle damit derzeitig noch unter die Kategorie Kleingewerbe und bin mir aber nicht sicher ab welchem umsatz sich das ändert.
Was ist ein Kleingewerbe? | Gewerbeanmeldung.de
Und man kann nicht einfach sagen "ich brauch kein Gewerbeschein"
Was Du machst ist ganz klar ein Gewerbe: Du kaufst Dinge und verkaufst sie wieder. Somit bist Du vom Gesetz aus Gewerbeschein-pflichtig
Ah und als Ergänzung: ab 2000€ Jahresumsatz meldet ebay das eh an das Finanzamt, das für dich zustädnig ist
Achso, aber die Karten sind größtenteils selbst gezogen und die Accounts größtenteils selbst erspielt. Außerdem beläuft sich mein Umsatz derzeitig noch auf unter 2000 Euro.
Ich schrieb ja auch AB 2000€ Jahresumsatz auf ebay geht AUTOMATISCH eine Meldung ans FA
Ob Du über die 2000 im januar schon knackst oder im Dezember erst spielt keine Rolle
Achso, aber sollte ich die 2000 Euro gar nicht knacken und jetzt einfach abbrechen sollte ist das kein Problem?
Wenn er nen Gewerbe angemeldet hat, dann ja
Die 2000€-Regelung ist ja erst seit dem 1.1. und gilt für Private
Hallo, ich habe kein Gewerbe angemeldet nur den ebay account erstellt, aber mein jährlicher Umsatz beläuft sich bisher auch nur auf ca. 1500 Euro. MfG