Ebay einnahmen versteueren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Umsatzsteuer: dort spielt die Kleinunternehmerregelung rein, die Grenze beträgt 22.000€ Umsatz im Jahr. Bist du KU spielt für dich weder im Einkauf die Vorsteuer noch im Verkauf die USt eine Rolle, denn diese darfst du nicht ausweisen tust du es doch, wird das FA zeitnah die Hand aufhalten. Daher solltest du sie auch in keiner deiner Aufstellungen erwähnen!

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Hier sind durch den Grundfreibetrag die ersten ca 10.908€ steuerfrei gestellt.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500€ einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw.die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest.

Viel wichtiger wäre:
Hast du dein Gewerbe auch angemeldet?!

Also grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Nachhaltigkeit bedeutet du willst es mehr als einmal machen, aber auch einmalige Tätigkeiten können den Tatbestand der Nachhaltigkeit erfüllen. Es ist nicht nachhaltig deinen gebrauchten Sachen auf EK oder dem Flohmarkt zu verkaufen.

Gewinnerzielungsabsicht bedeutet das du Gewinn damit erzielen willst, sprich verkaufte Wäre soll grundsätzlich teurer verkauft werden als das sie hergestellt wird. Somit musst du verkaufte Ware billiger einkaufen als das du diese verkaufst.

Das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt, Betteln wäre demnach keine Gewerbliche Einkunft. 

Diese 3 Punkte erfüllst du Augenscheinlich daher musst du gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst. Ebay und Co sind zudem seit dem 01.01.2023 verpflichtet, deine Umsätze ans BZSt zu melden.  

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung. 

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

User5999 
Fragesteller
 04.04.2023, 15:00

Hallo, ich habe kein Gewerbe angemeldet nur den ebay account erstellt, aber mein jährlicher Umsatz beläuft sich bisher auch nur auf ca. 1500 Euro. MfG

0
anTTraXX  04.04.2023, 15:08
@User5999

Denn solltest du dies zeitnah nachholen, denn das Gewerberecht sagt ganz klar das du das anmelden musst.

Gewerblich bist du nämlich sowas von unterwegs.

1
User5999 
Fragesteller
 04.04.2023, 15:10
@anTTraXX

Ok, und wenn ich das jetzt beende und nur noch alte Kleidung oder Spielsachen verkaufe brauche ich den dann immernoch? Wollte das eigentlich nur zum Spaß machen und nicht gleich ein Gewerbe gründen, wenn Sie wissen was ich meine.

0
anTTraXX  04.04.2023, 15:14
@User5999

Sind wir immer noch dabei das du um die Steuererklärung nicht drum herum kommst

0
User5999 
Fragesteller
 04.04.2023, 15:19
@anTTraXX

Ok, Vielen Dank. Für Ihre Hilfe werde mich darum kümmern. MfG

0

Wenn du einen dauerhaften/ nachhaltigen Handel betreibst handelst du gewerblich und unternehmerisch. Das muss bei der Gemeinde bzw dem Finanzamt angemeldet werden.

die Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer (ggf Differenzbesteuerung). Bis 22.000€ pro Jahr könnte die Kleinunternehmer Regelung angewendet werden und die Umsatzsteuer würde nicht erhoben.

der Gewinn unterliegt der Einkommen und Gewerbesteuer (die erst ab einem Gewerbeertrag (Gewinn) ab 24.500€). Die Gewerbesteuer wird aber (je nach Hebesatz ggf vollständig) auf die Einkommensteuer angerechnet.

der Gewinn aus dem Gewerbe wird für die Einkommensteuer dann mit deinen übrigen Einkünften zusammengerechnet und gemeinsam besteuert

handelst du nicht nachhaltig unterliegen der Verkäufe als private Veräußerungsgeschäfte der Einkommen wenn zwischen Ankauf und Verkauf weniger als 1 Jahr liegen. Auch hier wird der Gewinn mit den übrigen Einkünften zusammengerechnet sofern er im Jahr über der freigrenze von 600€ liegt. Darunter wäre er steuerfrei, darüber voll zu versteuern


User5999 
Fragesteller
 04.04.2023, 14:57

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort bisher ich verstehe nur nich ganz was Sie meinen mit nachhaltig handeln. MfG

0
Stefan1248  04.04.2023, 15:02
@User5999

Nachhaltig bedeutet das du vorhast auf Dauer Dinge bei Ebay (oder sonst wo) zu kaufen und Verkaufen.

hast du also nur einmalig die Gelegenheit genutzt etwas günstig zu kaufen und teurer wieder zu verkaufen oder hast du vor dies dauerhaft zu machen?

0
User5999 
Fragesteller
 04.04.2023, 15:06
@Stefan1248

Vielen dank für die schnelle Antwort. Ursprünglich habe ich nur wenige (ca. 10) Karten ersteigert um meine Kollektionen (ca. 700 Karten) zu vervollständigen und diese dann weiter zu verkaufen. Bei den Accounts ist es so dass ich ca 4 Accounts gekauft habe, davon 2 für den eigen Gebrauch und 2 für den weiterverkauf. (Ich habe einen der beiden bereits verkauft bin mir aber noch nicht sicher, ob ich den zweiten auch verkaufen darf. MfG

0

Gewerbesteuer direkt, wenn Du nen Gewerbeschein hast

Umsatzstreuer auch direkt, außer Du fällst unters Kleingewerbe, dazu einfach mal ne Suchmaschine bemühen


User5999 
Fragesteller
 04.04.2023, 13:59

Hallo, ich habe keinen Gewerbeschein und falle damit derzeitig noch unter die Kategorie Kleingewerbe und bin mir aber nicht sicher ab welchem umsatz sich das ändert.

0
MichaelSAL74  04.04.2023, 14:04
@User5999

Ah und als Ergänzung: ab 2000€ Jahresumsatz meldet ebay das eh an das Finanzamt, das für dich zustädnig ist

0
User5999 
Fragesteller
 04.04.2023, 15:02
@MichaelSAL74

Achso, aber die Karten sind größtenteils selbst gezogen und die Accounts größtenteils selbst erspielt. Außerdem beläuft sich mein Umsatz derzeitig noch auf unter 2000 Euro.

0
MichaelSAL74  04.04.2023, 15:04
@User5999

Ich schrieb ja auch AB 2000€ Jahresumsatz auf ebay geht AUTOMATISCH eine Meldung ans FA

Ob Du über die 2000 im januar schon knackst oder im Dezember erst spielt keine Rolle

0
User5999 
Fragesteller
 04.04.2023, 15:07
@MichaelSAL74

Achso, aber sollte ich die 2000 Euro gar nicht knacken und jetzt einfach abbrechen sollte ist das kein Problem?

0
anTTraXX  04.04.2023, 15:12
@User5999

Die Grenze ist vollkommen unerheblich da du sämtliche Kriterien für ein Gewerbe erfüllst, das Gewerberecht kennt keine Freibeträge oder Umsatzgrenzen.

0
User5999 
Fragesteller
 04.04.2023, 15:13
@anTTraXX

Ok, und wenn ich das jetzt komplett beende?

0
anTTraXX  04.04.2023, 15:15
@User5999

Warst du trotzdem gewerblich tätig, mit sämtlichen Konsequenzen daraus.

0
MichaelSAL74  04.04.2023, 15:17
@anTTraXX

Wenn er nen Gewerbe angemeldet hat, dann ja

Die 2000€-Regelung ist ja erst seit dem 1.1. und gilt für Private

0