Protokoll bei einer Hausdurchsuchung Pflicht?

3 Antworten

Eine wirklich unbemerkte James Bond Hausdurchsuchung gibt es ... im Film aber nicht im wahren Leben. Und ja, du bemerkst es sehr sicher, wenn jemand gründlich alles durchsucht hat.

Normalerweise wird versucht, dich vorher ausfindig zu machen, da du ein Recht darauf hättest dabei zu sein. Je nach Einzelfall kann es aber natürlich sein, dass die Durchsuchung nicht aufgeschoben werden kann, wenn z.b. mehrere Objekte unterschiedlicher Personen durchsucht werden. Ein Zeuge, meist ein Behördenangestellter/Beamter der Stadt/des Landkreises wird in der Regel mitgebracht.

Das Protokoll und der Beschluss des Gerichts in Mehrfertigung wird in der Regel an zentraler Stelle in der Wohnung hinterlegt, ggfls. mit einer möglichen Vorladung. An der Tür ist eine Nachricht angebracht auf welcher Wache du die neuen Schlüssel abholen kannst, da du ja sonst nicht in die Wohnung kommst.

Eine Durchsuchung in Abwesenheit bemerkst Du vor allem daran, dass ein Zettel an der Tür hängt auf dem steht, wo Du den neuen Schlüssel abholen kannst. Meist liegt der bei der nächstgelegenen Wache.

Nach 107 StPO ist ein Protokoll "auf Verlangen" auszuhändigen. Ich persönlich kenne es nicht anders als dass grundsätzlich eines erstellt und hinterlassen/ausgehändigt wird. Es gibt nichts zu verbergen, daher gibt es eine Durchschrift davon. Eine Durchschrift vom Beschluss bleibt auch vor Ort.


FoxMldr16 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 20:48

Die durchschrift ist die denn nun Pflicht das diese hinterlassen wird oder nicht?

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superseegers  04.09.2024, 20:52
@FoxMldr16

Es ist "auf Verlangen auszuhändigen". Hast Du es vor Ort verlangt? Frage beantwortet? Es gibt KEINE Pflicht, es zu hinterlassen.

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Eine Hausdurchsuchung wird angeordnet, und das Ergebnis protokolliert. Dir wird nichts hinterlassen, ausser dem Durchsuchungsbeschluss.


FoxMldr16 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 20:40

Das möchte ich wissen, erhält man auch wenn man nicht Zuhause ist einen schriftlichen Hinweis das die Polizei durchsucht hat? In dem Fall der Beschluss?

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Chocolate2000  04.09.2024, 20:42
@FoxMldr16

Existieren muss der Beschluss ja. Ob er im Haus liegengelaasen wird, oder man sich diesen dann bei der Polizei anholen kann - keine Ahnung.

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