Protokoll bei einer Hausdurchsuchung Pflicht?
Servus,
Merkt man eigentlich grundsätzlich das die Polizei einem das Haus durchsucht hat wenn man nicht Zuhause war? Jetzt mal abgesehen davon man merkt natürlich das etwas fehlt. Muss die Polizei grundsätzlich immer ein Protokoll hinterlassen? (Egal ob bei einer normalen Durchsuchung oder bei Gefahr im Verzug?
Vg
3 Antworten
Eine wirklich unbemerkte James Bond Hausdurchsuchung gibt es ... im Film aber nicht im wahren Leben. Und ja, du bemerkst es sehr sicher, wenn jemand gründlich alles durchsucht hat.
Normalerweise wird versucht, dich vorher ausfindig zu machen, da du ein Recht darauf hättest dabei zu sein. Je nach Einzelfall kann es aber natürlich sein, dass die Durchsuchung nicht aufgeschoben werden kann, wenn z.b. mehrere Objekte unterschiedlicher Personen durchsucht werden. Ein Zeuge, meist ein Behördenangestellter/Beamter der Stadt/des Landkreises wird in der Regel mitgebracht.
Das Protokoll und der Beschluss des Gerichts in Mehrfertigung wird in der Regel an zentraler Stelle in der Wohnung hinterlegt, ggfls. mit einer möglichen Vorladung. An der Tür ist eine Nachricht angebracht auf welcher Wache du die neuen Schlüssel abholen kannst, da du ja sonst nicht in die Wohnung kommst.
Eine Durchsuchung in Abwesenheit bemerkst Du vor allem daran, dass ein Zettel an der Tür hängt auf dem steht, wo Du den neuen Schlüssel abholen kannst. Meist liegt der bei der nächstgelegenen Wache.
Nach 107 StPO ist ein Protokoll "auf Verlangen" auszuhändigen. Ich persönlich kenne es nicht anders als dass grundsätzlich eines erstellt und hinterlassen/ausgehändigt wird. Es gibt nichts zu verbergen, daher gibt es eine Durchschrift davon. Eine Durchschrift vom Beschluss bleibt auch vor Ort.
Es ist "auf Verlangen auszuhändigen". Hast Du es vor Ort verlangt? Frage beantwortet? Es gibt KEINE Pflicht, es zu hinterlassen.
Eine Hausdurchsuchung wird angeordnet, und das Ergebnis protokolliert. Dir wird nichts hinterlassen, ausser dem Durchsuchungsbeschluss.
Das möchte ich wissen, erhält man auch wenn man nicht Zuhause ist einen schriftlichen Hinweis das die Polizei durchsucht hat? In dem Fall der Beschluss?
Existieren muss der Beschluss ja. Ob er im Haus liegengelaasen wird, oder man sich diesen dann bei der Polizei anholen kann - keine Ahnung.
Die durchschrift ist die denn nun Pflicht das diese hinterlassen wird oder nicht?