Probleme mit Wohnungssuche und Vermieter?

6 Antworten

Obdachlos werdet Ihr So schnell nicht. Erst kommt dann noch die Räumungsklage, und bis die durch ist, vergeht auch weitere Zeit.

Aber einfach aussitzen geht natürlich auch nicht, aber macht Ihr ja auch nicht.

Aber wenn Ihr echt gar nichts findet solltet und die Räumungsklage dann auch irgendwann durch ist, werdet Ihr echt obdachlos, wenn Euch nicht das zuständige Amt in eine der städtischen Wohnungen, die viele Gemeinden dafür haben, einweist, wenn da noch eine frei ist. Ich würde da jetzt schon mal vorfühlen. Und bedenke eines: Solche Wohnungen sind in der Regel das Gegenteil von schönen Wohnungen, damit das halt wirklich nur letzte Möglichkeit/Station. Und!wenn man erstmal eine solche Adresse hat, nimmt einen kaum noch ein regulärer Vermieter mehr.

Aussitzen und es ggf. bis zur Räumungsklage raus laufen lassen.

Das verschafft dir Zeit für die Wohnungssuche und im Falle einer Zwangsräumung ist die Gemeinde verpflichtet euch unterzubringen.


DerCaveman  29.12.2021, 00:35
Das verschafft dir Zeit für die Wohnungssuche ...

... und kostet den Mieter richtig viel Geld, wenn der Vermieter das Verfahren gewinnt.

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stealthuser  29.12.2021, 02:58
@DerCaveman

Du bist wahrscheinlich auch wieder so ein Lobbyist von "Haus und Grund".....

Der Wohnungsmarkt ist im Momment so angespannt, dass viele Mieter mit geringen Einkommen auf dem freien Markt keine bezahlbare Wohnung finden. Das endet dann, wenn der Mieter sich nicht wehrt, immer in der Obdachlosigkeit.

Der neue Vermieter muss natürlich in Vorleistung gehen und ob er diese Kosten am Ende einbringen kann ist sein Risiko

Mein Mitleid mit dem Vermieter hält sich in Grenzen - er kannte ja bei Kaufabschluss der Immobilie die Situation und die Rechtslage.

Der Mieter gewinnt immer, wenn er letztendlich dadurch seine Obdachlosigkeit abwenden kann.

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DerCaveman  29.12.2021, 03:31
@stealthuser

Aendert ja alles nichts daran, dass der Vermieter nach einer erfolgreichen Raeumungsklage die dafuer von ihm verauslagten Kosten vom Mieter zurueck verlangen kann und in aller Regel auch wird.

Das sollte ein Mieter auch wissen, bevor er sich an deine Empfehlung haelt, die Sache auszusitzen und eine Raeumungsklage abzuwarten. Schliesslich geht er damit dann auch ein nicht gerade unerhebliches Kostenrisiko ein.

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Banane12571 
Beitragsersteller
 28.12.2021, 17:41

Wo werden wir dann untergebracht?

Ich mach nächstes mein Abi. Wie soll man denn bitte lernen

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stealthuser  28.12.2021, 17:47
@Banane12571

Die Gemeinden haben für so was idR. Notunterkünfte in Form von angemieteten Wohnungen oder Häusern.

Wichtig ist, dass ihr nicht selbsttätig auszieht ohne eine Wohnung gefunden zu haben und dadurch obdachlos werdet, denn dann würden sie euch ggf getrennt unterbringen.

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Geht in den Widerspruch zur Kündigung nach § 574 (2) BGB. Das hätte eure Rechtsanwältin auch sagen können. Dennoch müsst ihr weiter versuchen eine Wohnung zu finden. Nachweis der Suche ist unbedingt erforderlich. Zur Not solltest du in einer Wohngemeinschaft dich einmieten.

Ihr hatte doch 10 Monate Zeit etwas neues zu finden?!

Es ist nicht das Problem des Vermieters / Eigentümer wenn ihr nichts findet.

Eigenbedarf ist Eigenbedarf und es ist ja wohl logisch, das er in seine Wohnung auch einziehen will. Dann müsst ihr eben paar Dörfer weiter ziehen oder Abzüge in der Wohnqualität machen. Das man nichts findet stimmt so nicht, es ist eine Frage der Schufa und des Einkommens und der Mühe die man sich gibt und natürlich das Auftreten beim Besichtigungstermin