Wer hat das Recht auf die Wohnung?
Ich suche eine Wohnung. Ein Mann hat mich angeschrieben er sucht einen Nachmieter da er ausziehen will. Die Wohnung war toll und ich habe gleich gesagt ich will die Wohnung. Er meinte das ist perfekt und er klärt alles mit dem Vermieter, so dass wir ohne Probleme zum 1.10 einziehen können. Also rief er dem Vermieter an und dieser meinte das ist theoretisch alles kein Problem hört sich super an. Allerdings hat jemand aus dem Haus bereits bei dem Vermieter nachgefragt ob er eventuell noch eine größere Wohnung hätte. Ist der Vermieter jetzt verpflichtet den Leuten die bereits in dem Haus wohnen die Wohnung zu überlassen?
Schon im voraus vielen Dank!
12 Antworten
Der Vermieter kann sich aussuchen, wen er einziehen lässt, vom derzeitigen Mieter vorgeschlagene Nachmieter muss er nicht nehmen!
Eine definitive Zusage kann ich hier noch nicht erkennen, also kann es gut sein, dass der Vermieter die anderen Interessenten bevorzugt, weil er die ja auch schon kennt, deren Zahlungsmoral etc. Kann aber auch jemand ganz anderes werden.
Der Vermieter ist weder verpflichtet die Wohnungen an den Interessenten im Haus noch an dich zu vermieten. Er ist völlig frei in seiner Entscheidung, wer die Wohnung bekommt.
Der Vermieter entscheidet wer die Wohnung bekommt.
Nein, der Vermieter kann allerdings völlig frei wählen, mit wem er einen Vertrag eingehen will. Niemand hat ein Anrecht auf die Wohung, bis er sie bekommt.
Der Vermieter ist in seiner Entschieidung hinsichtlich der Wohnungsvergabe vollkommen frei!