Wer hat das Recht auf die Wohnung?

12 Antworten

Der Vermieter kann sich aussuchen, wen er einziehen lässt, vom derzeitigen Mieter vorgeschlagene Nachmieter muss er nicht nehmen!

Eine definitive Zusage kann ich hier noch nicht erkennen, also kann es gut sein, dass der Vermieter die anderen Interessenten bevorzugt, weil er die ja auch schon kennt, deren Zahlungsmoral etc. Kann aber auch jemand ganz anderes werden.

Der Vermieter ist weder verpflichtet die Wohnungen an den Interessenten im Haus noch an dich zu vermieten. Er ist völlig frei in seiner Entscheidung, wer die Wohnung bekommt.

Der Vermieter entscheidet wer die Wohnung bekommt.

Nein, der Vermieter kann allerdings völlig frei wählen, mit wem er einen Vertrag eingehen will. Niemand hat ein Anrecht auf die Wohung, bis er sie bekommt.

Der Vermieter ist in seiner Entschieidung hinsichtlich der Wohnungsvergabe vollkommen frei!