Probleme mit Küchenreklamation OBI?
Hallo,
ich habe vor knapp anderhalb Jahren bei OBI eine Küche im Geschäft gekauft. Leider löst sich die Beschichtung vieler Schranktüren mittlerweile. Dieses Problem habe ich mit OBI kommuniziert und mir wurde deshalb vor einem Jahr bereits eine Schranktür ausgewechselt. Nachdem das Problem aber weiterhin an anderen Schranktüren besteht, habe ich OBI darüber auch in Kenntnis gesetzt. Diese haben wiederum Kontakt zum Hersteller aufgenommen, welcher sich angeblich nicht zurückmeldet.
Was kann ich jetzt noch tun? Wenn ich es richtig verstehe, ist OBI doch dafür zuständig mir einen Ersatz bereitzustellen oder mich anderweitig zu entschädigen.
2 Antworten
Was steht im Vertrag, auch über mögliche Verlängerungen der Leistungen (Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung), wie lange ist das her, wann wurde was gemeldet....
hier kannst du die Bedingungen nachlesen.
https://www.bmj.de/DE/themen/kaufen_reisen_wohnen/konsum/onlinekauf/onlinekauf_node.html
Derartige Mängel fallen ganz klar unter die Gewährleistung (2 Jahre). Die Laminierung ist einfach Murks, das löst sich offensichtlich überall, da hilft nur eine Komplettsanierung in Form eines vollständigen Austauschs. Das verwendete Frontmaterial ist insgesamt mangelhaft, nicht nur an einer einzigen Stelle, wie beim ersten Reparaturversuch angenommen.
Also: vollständige Rückabwicklung einfordern, da sich der Mangel nicht von selbst beheben kann und die Oberfläche ganz offensichtlich falsch verarbeitet wurde. Zudem hatte OBI genug Gelegenheit, in einem 2. Versuch alle Fronten auszutauschen. Sie haben aber nicht reagiert. Die Reaktion des Herstellers gegenüber OBI braucht dich nicht zu interessieren.
Auf dieses verkaufte Fabrikat würde ich jetzt nicht mehr vertrauen, wer weiß, welche Schäden da neben sämtlichen Frontplatten aufgrund minderwertigen und fehlerhaften Materials noch lauern?
Lieber jetzt ein schmerzhafte Rückabwicklung (du hast dann keine Küche), aber dafür Ruhe in der Zukunft.
Viel Erfolg!
Da musst du schon deutlich werden, setze denen eine Rückabwicklungsfrist für die Küche von maximal 2 Wochen. Es macht ja keinen Sinn, wenn es keine neuen Türen gibt, nur diese zurück zu geben. Kündige an, dass du nach dieser Frist, wenn sie fruchtlos verstreicht, dir einen Anwalt zur Durchsetzung des Gewährleistungsrechts nimmst.
Mache das schriftlich per Einschreiben oder mit Kopie, und lasse dir diese mit Eingang schriftlich bestätigen. Wenn du nur das Einschreiben schickst, brauchst du einen Zeugen für den Inhalt: deshalb 2 x drucken, dem Zeugen die Kopie aushändigen und bestätigen lassen, diesen am besten auch das Schreiben abschicken lassen per Einschreiben. Ich bin da stets skeptisch, wenn sich ein Geschäfts"fritze" (um den Begriff Händler nicht zu missbrauchen) derartig dreist verhält.
Es ist Aufwand, aber es wird nichts mehr mit der alten Küche, tut mir Leid. Das ist halt Murks gewesen - versteckter Mangel. Du hast dann leider Chaos, aber es lohnt der Mühe.
Alles Gute
Vielen Dank für die umfängliche Antwort!
Wie sähe in diesem Fall solch eine Rückabwicklung aus? Die Küche habe ich selbst aufgebaut und da der Hersteller ja nicht erreichbar ist, bliebe ja nur noch eine Erstattung/Kostenerlass.
Und wie würde ich solch einen Anspruch gültig machen? Bisher habe ich mit dem lokalen Markt per Mail geschrieben und auch schon mehrfach mit Mitarbeitern im Markt telefoniert. Hierbei hat man mich zumeist nur vertröstet "man würde doch auf eine Antwort warten vom Hersteller (seit bald einem halben Jahr...)