Reha verweigern?
Hallo,
Ich bin 2014 psychisch erkrankt. Seit über 2 Jahren bin ich eigentlich wieder gesund, jetzt will das Jobcenter das ich eine Reha mache und ich soll in Zukunft vom Sozialrathaus Leistungen beziehen. Kann ich die Reha irgendwie verweigern? Ich sehe darin keinen Sinn und würde lieber eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme machen.
3 Antworten
Von einem "Sozialrathaus" habe ich noch nie gehört. So, wie Deine Geschichte für mich klingt, will man Dich in die Sozialhilfe abschieben.
Liegt denn ein amtsärztliches Gutachten vor? Wenn das Jobcenter Dich in die Sozialhilfe abschieben will, sollte ein Gutachten über Deine Erwerbsfähigkeit erstellt worden sein.
Die Reha kannst Du natürlich ablehnen. Es stellt sich nur die Frage, ob die Ablehnung zielführend für Dich ist. Im schlimmsten Fall kann Dir das Jobcenter im Falle einer Ablehnung die Leistungen entziehen. Die Einzelheiten dazu sind etwas kompliziert, so daß ich jetzt nicht näher darauf eingehe.
Ich würde Dir empfehlen, Dich mit einer Sozialberatungsstelle vor Ort, z.B. von Caritas oder Diakonie, in Verbindung zu setzen.
Etwaigenfalls auch mit einem Fachanwalt für Sozialrecht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Du kannst auch mal auf die Webseiten der Sozialverbände www.vdk.de und www.sovd.de gehen. Bei diesen Verbänden kennt man sich aus mit Menschen, die gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen. Die Mitgliedschaft ist je kostenpflichtig, aber m.W.n. je nicht teuer.
Ja du darfst die Reha verweigern. Es gibt zwar noch den § 63 SGB 1
Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.
Allerdings ist für eine erfolgreiche Behandlung freiwilligkeit absolute Grundvoraussetzung und natürlich eine Krankheit die Behandelt werden soll.
Offenbar gibt es Erkenntnisse, daß Du die Minimalvorsaussetzungen für einen Leistungsbezug nicht mehr erfülltst und man will Dich so in die Sozialhilfe bringen.
Wenn Du andere Erkenntnisse hast, wehr Dich mit den verfügbaren Rechtsmitteln.