Probezeit gekündigt urlaub?

5 Antworten

In Abhängigkeit der bisherigen Dauer des Arbeitsverhältnisses kann ein Teilurlaub bestehen. Nach Paragraph 5 Abs. 1 BUrlG besteht Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Nach Paragraph 4 BUrlG beträgt die Wartezeit 6 Monate.

Da ich davon ausgehe, dass noch nicht 6 Monate ein Arbeitsverhältnis bestand, gilt der Teilurlaub.

Ja da hast du Anrecht drauf.

Theoretisch.

Aber jetzt jammer mal nicht rum. Du warst da nur zwei Wochen. Willst jetzt nen Rechtsstreit wegen einem Tag Urlaub?


Piawil 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 11:56

Äh ne ich war da länger als 2 wochen 😅 ich war da n paar monate ich meinte halt nur das es 2 wochen Kündigungsfrist noch sind!

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Rolajamo  16.07.2024, 11:57
@Piawil

Achso sorry. Ja dir steht Urlaub zu, schau in deinen Vertrag. Nimm den restlichen Urlaub, wenn das nicht möglich ist muss der AG ihn dir auszahlen.

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Familiengerd  16.07.2024, 12:11
@Rolajamo
wenn das nicht möglich ist

Das IST aber möglich - es sei denn, der Fragesteller kann ihn wegen Erkrankung nicht nehmen.

Betriebliche Gründe für eine Verweigerung können bei Auszubildenden in aller Regel nicht angeführt werden, weil sie nicht dazu das sind, den Betrieb "am Laufen zu halten".

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Familiengerd  16.07.2024, 13:24
@Familiengerd

Nachtrag:

Sorry, ich weiß auch nicht, warum ich von einem Ausbildungsverhältnis ausgegangen bin.

Darum ist der Hinweis "sie nicht dazu das sind, den Betrieb 'am Laufen zu halten' " irrevant.

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Für jeden VOLLEN Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestand, erwirbst du 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs.

bei 30 Tagen pro Jahr stehen dir 2,5 Tage pro vollständig geleistetem Monat zu.

Das steht in deinem Arbeitsvertrag ob du bereits Urlaub während der Probezeit bekommst oder die gesetzlichen Fristen gelten.

Normalerweise bekommt man auch in der Probezeit urlaub wenn man das so im Bewerbungsgespräch vorher kommuniziert, da du allerdings gekündigt hast wird man dir jetzt mit Sicherheit keinen Urlaub mehr gewähren

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Familiengerd  16.07.2024, 12:07

Selbstverständlich steht Urlaub zu: für jeden vollen Monat des Ausbildungsverhältnisses 1/12 mindestens des gesetzlichen Urlaubsanspruch, den der Arbeitgeber bis zu Beschäftigungende auch gewähren muss.

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Familiengerd  16.07.2024, 13:22
@Familiengerd

Nachtrag:

Sorry, ich weiß auch nicht, warum ich von einem Ausbildungsverhältnis ausgegangen bin, spielt für meine Aussage aber auch keine Rolle.

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