Probefahrt ohne Führerschein?
Bin fast 17 und hab fast mein B17 schein und wollte n 50ccm Motorrad Probefahren auf einen Parkplatz bei einem Händler. Geht das oder entscheided er das?
7 Antworten
Hallo,
grundsätzlich stimmen die Aussagen der anderen bezüglich eines (öffentlichen) Parkplatzes.
Unter folgenden Voraussetzungen darfst du dort aber fahren:
- Es ist der eigene Parkplatz des Händlers.
- Der Parkplatz ist nicht auch die Zufahrt oder der Parkplatz für andere Geschäfte, Firmen, Häuser, etc.
- Du musst die Erlaubnis des Händlers haben.
- Außerhalb der Geschäftszeiten des Händlers.
- Keine anderen Personen befinden sich auf dem Parkplatz.
Rechtlich ist das immer eine Grauzone.
Sofern alle obigen Voraussetzungen gegeben sind, trifft dennoch der Händler ganz alleine die Entscheidung. Er darf dir das auch verbieten.
Wenn der Händler schlau ist, wird er es nicht erlauben. So ist er immer auf der sicheren Seite.
Sollte es nämlich doch zur Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" kommen - z. B. wenn du mal so einfach aus dem Gelände des Händlers auf die Straße fährst - ist er genauso reif wie du.
Zu bedenken ist auch, ob eine Probefahrt nur im Kreis auf einem Parkplatz überhaupt was bringt?
Viele Grüße
Michael
Ganz klare Antwort. Der Händler entscheidet das !
Sobald Du ihm sagst das Du keinen gültigen Führerschein hast ist das Gespräch beendet !
Ein sehr netter Händler mit einem abgesperrten Hof oder was auch immer könnte Dir erlauben ne Runde im kreis zu fahren......
Da wirst Du wohl noch etwas warten müssen
Ich denke, im Prinzip darf man auf nicht-öffentlichem Gelände - also hinter der Schranke wenn das Grundstück einen Kundenparkplatz und einen Werkstatthof hat .. ohne Beschränkungen der StVO Fahrzeuge bewegen. Das macht jede Werkstatt sowieso: nicht zugelassene Fahrzeuge, Fahrzeuge mit demontierten Teilen müssen rangiert werden.
Oder Enduros fahren ohne Strassen-Zulassung und Führerschein auf abgesperrtem Gelände.
Knackpunkt ist dabei aber die Versicherung: die wird wahrscheinlich Mitarbeiter einer Werkstatt absichern (Haftung und Unfall) bei diesen Fahrten, aber nicht KUNDEN. Wenn du also mit dem Mopped einen Schaden machst, oder Dich oder andere verletzt, dann hat er ein Problem, und wird deshalb nicht zustimmen. Auch bist du nicht volljährig, er könnte also sowie nichts vertraglich vereinbaren von wegen auf eigenes Risiko ohne Unterschrift der Eltern ...
Auch auf einem Parkplatz darfst Du ohne Führerschein keine Probefahrt machen. Denn der Parkplatz ist in der Regel öffentlich zugänglich, wird auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt. Was ist, wenn Du jetzt jemandem einen Schaden zufügst? Dann hast nicht nur Du, sondern auch der Händler ein Problem.
Mit BF 17 darfst du 50er fahren, wenn das ding nen Kennzeichen hat darfst du damit also sogar auf die Straße.
da du aber keinen BF 17 hast weil du noch keine 17 bist darfst du es nicht, sorry hab ich erst übersehen.