Privatverkauf, was ist mit der restgarantie?
Hallo,
Ich möchte etwas Privat kaufen. Der Verkäufer sagt es wäre noch Restgarantie drauf und er gibt die Rechnung mit. Das ganze wurde bei Otto gekauft. Habe jetzt mal bei Otto angerufen und gefragt wie es denn dann im Garantiefall wäre, da er ja der Verkäufer das Produkt dort gekauft hat und ich nicht. Die meinten dann, dass der Verkäufer die Garantie beanspruchen müsste. Also wenn ich jetzt ein Defekt habe müsste der Verkäufer es dort reklamieren.
Kennt sich hier jemand aus und weiß wie es gesetzlich vorgeschrieben ist? Hat Otto Recht?
2 Antworten
Der Erstkaeufer kann seine Ansprueche an dich abtreten. Bei der sog. "Gewaehrleistung" ist er immer dazu berechtigt, bei einer Garantie ist die Abtretung von Anspruechen an Folgekaeufer jedoch manchmal nicht zulaessig (entscheidet der Garantiegeber mit seinen Garantiebedingungen).
Bedenke aber, dass die sog. "Gewaehrleistung" sich nur auf den Auslieferungszustand des betreffenden Artikels bezieht und nicht auch auf solche Maengel, die erst danach auftreten. Waehrend der ersten 6 Monate gilt allerdings die (vom Haendler widerlegbare) Vermutung, nach der ein in den ersten 6 Monaten sichtbar gewordener Mangel bereits von Anfang an vorhanden war. Nach Ablauf der ersten 6 Monate kann der Haendler dann jedoch einen Beweis dafuer verlangen, dass das Teil tatsaechlich schon von Anfang an kaputt war. Somit ist die "Gewaehrleistung" meist auch nach Ablauf der ersten 6 Monate kaum noch was wert. Anspruchsgegner ist hier stets der Haendler.
Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Garantiegebers (i.d.R. ist das der Hersteller) und unterliegt somit ausschliesslich den Garantiebedingungen des Garantiegebers.
Grundsätzlich dürfte Otto gar nicht die Garantie gegeben haben. Wie die genauen Bedingungen der Garantie sind, findet sich im Normalfall in den Garantiebedingungen.