Privatverkauf, was ist mit der restgarantie?

2 Antworten

Der Erstkaeufer kann seine Ansprueche an dich abtreten. Bei der sog. "Gewaehrleistung" ist er immer dazu berechtigt, bei einer Garantie ist die Abtretung von Anspruechen an Folgekaeufer jedoch manchmal nicht zulaessig (entscheidet der Garantiegeber mit seinen Garantiebedingungen).

Bedenke aber, dass die sog. "Gewaehrleistung" sich nur auf den Auslieferungszustand des betreffenden Artikels bezieht und nicht auch auf solche Maengel, die erst danach auftreten. Waehrend der ersten 6 Monate gilt allerdings die (vom Haendler widerlegbare) Vermutung, nach der ein in den ersten 6 Monaten sichtbar gewordener Mangel bereits von Anfang an vorhanden war. Nach Ablauf der ersten 6 Monate kann der Haendler dann jedoch einen Beweis dafuer verlangen, dass das Teil tatsaechlich schon von Anfang an kaputt war. Somit ist die "Gewaehrleistung" meist auch nach Ablauf der ersten 6 Monate kaum noch was wert. Anspruchsgegner ist hier stets der Haendler.

Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Garantiegebers (i.d.R. ist das der Hersteller) und unterliegt somit ausschliesslich den Garantiebedingungen des Garantiegebers.

Grundsätzlich dürfte Otto gar nicht die Garantie gegeben haben. Wie die genauen Bedingungen der Garantie sind, findet sich im Normalfall in den Garantiebedingungen.