Privatschule (als e.V. organisiert) verlangt Einkommenssteuerbescheid zur Beitragsberechnung. Ist das rechtens?
Hallo,
Meine Tochter geht auf eine freie Schule, welche als Verein eingetragen ist. Nun verlangt diese Schule meinen letzten Einkommenssteuerbescheid um die Beiträge berechnen zu können. Mir geht dies ist Hinsicht auf den Datenschutz ein wenig zu weit, da meiner Ansicht nach auch Gehaltsnachweise dazu ausreichend sein müssten. Auf dem Steuerbescheid sind ja durchaus auch Angaben, welche für die Erfassung irrelevant sein dürften.
Habe ich damit Recht? Gibt es eventuell einen Paragraphen der mir bei der Argumentation helfen könnten?
3 Antworten
Die Schule setzt die Beiträge anscheinend nach den finanziellen Möglichkeiten der Eltern fest und möchte daher den ESt-Bescheid sehen. Das wird so auch in dem von Euch unterschriebenen Vertrag stehen.
Mit dem Datenschutz kannst Du immer argumentieren, aber das wird Dir nicht viel helfen. Pacta sunt servant. Wieso willst Du Dich überhaupt ins eigene Fleisch schneiden? Dein Brutto- bzw. Nettogehalt ist doch höher, als Dein zu versteuerndes Einkommen (wenn Du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast) und dann wird auch ein höheres Schulgeld verlangt werden.
Ich würde halt einfach den EStBescheid kopieren, alle Angaben, die das Einkommen/die Einkünfte nicht betreffen, schwärzen und fertig.
Paragraphen kenne ich keine, aber diese Praxis ist wohl nicht unüblich; zumindest, wenn man eine Ermäßigung des Schulgeldes möchte. Man geht ja freiwillig auf eine Privatschule.. Gehaltsabrechnung reicht denen vielleicht nicht, weil man ja mehrere Arbeitsstellen haben könnte.
Die berechnen die Gebühren nach der Höhe des Einkommens der eltern
wenn du das umgehen willst Zahl einfach den Höchstbetrag oder wählt eine andere Schule