Gilt der Garten als ein öffentlich zugängliches Privatgrundstück?
Guten Tag,
gilt der Garten in einer Kleingartenanlage als öffentlich zugängliches Privatgrundstück?
danke
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dein Garten ist dein Privatgrundstück und nur von dir und deiner Familie zugängig, andere Personen haben da nichts zu suchen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/olli20021/1592936496996_nmmslarge__1267_0_3456_3456_745c6c2cddbbffb081968a7b4876953b.jpg?v=1592936497000)
In dem Kleingartenverein in dem ich Mitglied war, gab es eine Vereinssatzung in der alles geregelt war. Wenn dein KGV auch in einem Landes- oder Bundesverband ist, dann habt ihr mit Sicherheit auch eine Satzung in der alles geregelt ist.
Ansonsten mal euren Vorsitzenden ansprechen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BVBDortmund/1569678453696_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.png?v=1569678454000)
Nein als Schaugarten, die Zäune und Hecken dürfen nur eine minimale Höhe haben.
Die Kleingartenanlage dient aber der Naherholung und nur die Wege sind öffentlich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/catweasel66/1630136575813_nmmslarge__0_0_244_244_10e87978df6c2da0db6f6918b1f0b2c5.jpg?v=1630136576000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/beangato/1444745840_nmmslarge.jpg?v=1444745840000)
Nein. Die Wege darf jeder betreten, den eigenen Garten nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/catweasel66/1630136575813_nmmslarge__0_0_244_244_10e87978df6c2da0db6f6918b1f0b2c5.jpg?v=1630136576000)
nein, das ist privat und somit nicht öffentlich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/catweasel66/1630136575813_nmmslarge__0_0_244_244_10e87978df6c2da0db6f6918b1f0b2c5.jpg?v=1630136576000)
die anlage an sich ja, der garten den du betreibst/ bewirtschaftest nein!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/catweasel66/1630136575813_nmmslarge__0_0_244_244_10e87978df6c2da0db6f6918b1f0b2c5.jpg?v=1630136576000)
das grundstück ist ja auch eingezäunt, also nicht ohne weiteres begehbar.
Bei unseren Anlagen sind die Tore immer offen, also zugängig, öffentlich zugängig.