Gilt der Garten als ein öffentlich zugängliches Privatgrundstück?
Guten Tag,
gilt der Garten in einer Kleingartenanlage als öffentlich zugängliches Privatgrundstück?
danke
6 Antworten
Dein Garten ist dein Privatgrundstück und nur von dir und deiner Familie zugängig, andere Personen haben da nichts zu suchen
In dem Kleingartenverein in dem ich Mitglied war, gab es eine Vereinssatzung in der alles geregelt war. Wenn dein KGV auch in einem Landes- oder Bundesverband ist, dann habt ihr mit Sicherheit auch eine Satzung in der alles geregelt ist.
Ansonsten mal euren Vorsitzenden ansprechen.
Nein als Schaugarten, die Zäune und Hecken dürfen nur eine minimale Höhe haben.
Die Kleingartenanlage dient aber der Naherholung und nur die Wege sind öffentlich.
Nein. Die Wege darf jeder betreten, den eigenen Garten nicht.
nein, das ist privat und somit nicht öffentlich.
die anlage an sich ja, der garten den du betreibst/ bewirtschaftest nein!
das grundstück ist ja auch eingezäunt, also nicht ohne weiteres begehbar.
Bei unseren Anlagen sind die Tore immer offen, also zugängig, öffentlich zugängig.