Privates Feuerwehrauto?

7 Antworten

Das ist mi einigen Auflagen verbunden, den seit ein Verrickter einen Schützenpanzer privat zugelassen bekommen hat, ist die StVZO geädert worden.

Ein Fahrzeug für militärische, polizeiliche oder feuerwehrzwecke, darf nicht auf einen Privatmann zugelassen sein.

Das kann man aber umgehen, in dem eben der ausrangierte MTW kein "SO.KFZ FEUERWEHR MANNSCHAFTSTRANSPORTER" mehr ist, sondern ein PKW GESCHLOSSEN, ebenso macht man aus dem alten Gerätewagen einen LKW geschlossenen Kasten.

Es ist auch nicht verboten, ein Kfz zu haben, das rot RAL 3000 und weiß RAL 9010 lackiert ist. RAL 3024 (tagesleuchtorange) ist allerdings privat nicht zulassungafähig.

Über den Schriftzug Feuerwehr streiten sich die Geister, aber die Werbung Notruf112 kannst Du drauflassen, Hoheitszeichen der Stadt kannst Du nur drauflassen, wenn die Stadt es Dir genehmigt, das ist aber eher ein Problem des Wappens, da es i.d.R. das originale ist und kein Stilisiertes.

Die Sonderrechtsanlage darf nicht funktionsfähig sein, Du kannst aber die Martinhörner so schalten, daß beide Töne gleichzeitig ertönen, wie bei einer Zweiklangfanfare, es darf nur kein Wechselton sein.

Mit den Blaulichtern ist das so eine Sache, da kennen sich leider Polizei, Feuerwehr, Zulassungsstelle und TÜV (Sammelbegriff für alle Organisationen) Leute wenig mit aus, weil es eben nicht jeden Tag vorkommt, dazu muß man sich mit dem EG Fahrzeugrecht beschäftigt haben.

In ECE-R48 steht unter Punkt 5.2.2. "Mit Ausnahme von Rückstahlern gilt eine Leuchte, auch wenn Sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, sofern man sie nicht durch einsetzen einer Glühlampe in Betrieb nehmen kann.

Ich hatte selbst einen 40 Jahre alten Feuerwehrkran, mit kompletten Blaulichtern, allerding ohne Verkabelung und ohne Glühlampen. Zweimal hat man mich angezeigt (neidische Feuerwehrmänner und der Kreisbrandmeister), die Zulassungsstelle wollte das FAhrzeug stillegen, aber ich habe denen den Passus im ECE R48 gezeigt, daraufhin hat man das eine Woche ausgesetzt und sich den Rat des LAndesministeriums NRW eingeholt und auch dieses bestätigte die Richtigkeit der ECE-R48, diese war der Zulassungsstelle gar nicht bekannt. Nach einer Woche erhielt ich einen Anruf und man teilte mir mit, alles sei in Ordnung. Bei der zweiten Anzeige regelte sich das innerhalb von einem Tag, weil der Sachbearbeiter vom ersten Fall an dem Tag frei hatte. Danach keine Probleme mehr, die ECE R48 5.2.2. habe ich immer in Kopie mitgeführt.

Das Fahrzeug war auch nicht mehr als SO KFZ Feuerwehr zugelassen sondern als Mobilkran. Polizei ist oft der Meinung, man müsse die Blaulichter abdecken, das stimmt aber nicht, den nach StVZO dürfen nur nicht benötigte Scheinwerfer für den Ralleysport abgedeckt werden, da es aber immer wieder ein Thema war, habe ich die blauebn Hauben einfach mit einem blauen Nylon-Damenstrumpf überzogen, somit waren die auch abgedeckt.

7 Jahre ein schönes Hobby und bis auf die 2 Startschwierigkeiten keine Probleme, danach hat mich noch 2mal die Polizei und einmal das BAG angehalten, mit der Bitte sie wollten sich mal das "geile alte Feuerwehrauto" ansehen.

Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Bayern z.B. darfst Du mit einem Aufsetzblaulicht auf dem Privatfahrzeug zum Einsatz fahren, hier bei uns nicht.

In den meisten Feuerwehrgesetzen steht, dass die Feuerwehr eine Einrichtung der Gemeinde ist. Also kann nur die Gemeinde Feuerwehrfahrzeuge besitzen. Ein Privatmann kann höchstens ein rotes Auto mit einer Sondersignalanlage besitzen.

Meines Wissens darf aber ein Privatmann keine Sondersignalanlage an seinem Kfz haben.

Wenn in den MTW keiner mehr rein passt, dann fährt man halt in einem Privatauto zum Einsatz. Man hat dann zwar weiterhin Sonderrechte, kann aber das "Wegerecht" nicht in Anspruch nehmen.


Natürlich darfst du ein Feuerwehrauto kaufen... viele Leute haben Oldtimer LKW ehemal Feuerwehr...restaurieren oder für andere Zwecke umbauen... Man darf auch originale Beladung kaufen, aber man darf halt nichts vonwegen Blaulicht, Tatütata und Funk haben...

Du darfst aber dein eigenes Fahrzeug nicht bei Dienst oder Einsatz benutzen! Versicherung und so... Warum ? seit ihr zu viele ? Worum geht es?


user234596  10.12.2014, 15:59

Du darfst dein Privatwagen nicht bei einem Einsatz auf der Fahrt vom Gerätehaus zur Einsatzstelle nutzen?

Ich kann nur für Niedersachsen sprechen, aber hier ist es definitiv erlaubt. Die kleineren Wehren haben meist keine andere Möglichkeit alle Leute mitzubekommen. TSF mit 6 Sitzplätzen. dann wirds eng...

Unser Ausbilder hat damals gesagt, "Auf den Trecker und ab hinterher! Damit ihr die Leute an die Einsatzstelle bekommt!"

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Natürlich. Darfst auch Feuerwehr drauf schreiben. Eine Sondersignalanlage darfst du aber nicht installieren.