Hättest du keine Stelle in Aussicht würde ich sagen: Verreis, verbring dein Jahr im Ausland. Aber eine so sichere Arbeitsstelle (falls du sie bekommst) abzusagen, wäre total bescheuert. Du würdest es sicherlich bereuen.
Was heißt iv ist in der Notkompetenz freigegeben? Der Notkompetenz-Blödsinn ist eine Empfehlung der Ärztekammer und basiert auf §34 StgB. Du darfst, wenn es nötig ist und du es kannst, alles machen - du musst es nur nachher entsprechend Rechtfertigen können. s.c. brauchst du im Notfall nie, auch i.m. brauch immer noch zu lange zum wirken. Einen extra "Spritzenschein" gibt es rechtlich nicht. Der deligierende Arzt muss sich quasi nur davon überzeugt haben, dass du die dir deligierte Aufgabe ausführen kannst. Da basteln manche Krankenhäuser irgendwelche unsinnigen "Spritzenscheine". Da du aber das spritzen in der Schule gelernt hast, darfst du das, wenn es durch den Arzt an dich deligiert wird (was in der Pflege ja immer der Fall ist), auch ausführen. Trotzdem verstehe ich nicht ganz, wie du in die Intensivpflege gehen möchtest. Gesundheits- und Krankenpfleger bist du ja nicht?
So einfach ist das alles nicht. Du bist schulpflichtig. Du kannst nur mit Zustimmung des Kultusministeriums der Schule verwiesen werden. Ich denke, deine Eltern sind jetzt erstmal am Zug, das Gespräch mit Klassenlehrer und Schulleitung zu suchen.