Private Abschleppung?

2 Antworten

Da würde ich ja erstmal die Frage stellen, wieso das Abschleppunternehmen Dich nicht eher benachrichtigt hat. Der Halter ist ja leicht zu ermitteln. Im Grunde könnte man wohl das Unternehmen verklagen. Aber dazu braucht man einen Fachmann. Es ist natürlich immer leicht gesagt "frag deinen Anwalt" - wer hat schon einen Anwalt, dessen Nummer er sofort griffbereit hat... Aber wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du Dich zumindest erstmal anwaltlich beraten lassen - und das würde ich auf jeden Fall tun.


Paty1234 
Beitragsersteller
 07.04.2025, 21:30

Danke. Das Problem ist, es betrifft jemand der aus dem Ausland kommt. Das Auto ist nicht mal soviel Wert wieviel der Abschlepper verlangt. Dazu kommt noch, dass die Familie aufgrund des Vorfalsl schon enorme kosten hatte =kei nAuto, 1000 Km um zurück zu kommen ins eigene Laand. Naja die Aussage des Unternehmens war, die haben es angeblich der Polizei mitgeteilt, was von der Polizei aber verneint wurde. Der ist auch der festen Überzeugung, dass er nicht i nder Pflicht ist, jemand schnell zu ermittlent geschweige es überhaupt zu tun. Die Familie würde am liebsten das Auto einfach dort lassen, da die kosten für das Unternehmen und die Überführung viel zu teuer wären. Das wurde auch versucht mit dem Unternehmen zu klären, jedoch am Telfon war eine Absprache über einen Preis was vor Ort als man dann viele Km gefahren ist eine andere war. Jetzt war meine Überlegung, ob man nicht die 3 Jahre versuchen sollte abzuwarten, sodass die Forderung die bislang sich imemr ändert und noch nie schriftlich erfolgte verjährt.

Jedoch hat man da leichte bedenken, ob er doch nicht noch mehr Standgebühren erheben kann. Obwohl er selber es verschuldet hat, dass das Fahrzeug so lange dort steht.

spelman  07.04.2025, 21:40
@Paty1234

Natürlich muss der Abschlepper über den Verbleib des Autos informieren, alles andere wäre schlicht Diebstahl. Ich kann doch auch nicht den Rasenmäher meines Nachbarn einfach einsacken, den er auf der Grundstücksgrenze stehen gelassen hat. Der Abschlepper kann sicher die normalen Abschleppkosten verlangen, wenn das Auto in der Einfahrt geparkt war. Standgebühren kann er aber nur verlangen, wenn der Eigentümer trotz Information das Auto nicht abholt.

Ich denke wirklich, ohne Anwalt ist hier wenig zu machen. Gut wäre es, wenn die Polizei schriftlich bestätigen würde, dass bei ihr keine Information und keine Anfrage auf Halterermittlung zu diesem Fahrzeug eingegangen ist.

Auf eine Verjährung würde ich mich nicht verlassen. Das kann teuer werden bis dahin.

Paty1234 
Beitragsersteller
 07.04.2025, 21:53
@spelman

da hast du wohl recht. Aus meiner Sicht müsste sogar der Halter noch ANsprüche haben. Wie kann man jemand fast 2 jahre das Auto vorenthalten und noch Forderungen haben. Das ganze bringt mich echt zum zweifeln an unserem Gesetz.

der, der das abschleppunternehmen gerufen hat, muss auch für die dienstleistung zahlen


Paty1234 
Beitragsersteller
 07.04.2025, 21:16

Naja die haben wohl ein Vertrag mit dem Eigentümer der Einfahrt. Ist in dem Fall ein Supermarkt.

Paty1234 
Beitragsersteller
 07.04.2025, 21:17
@Paty1234

bzw., dass das Abschleppunternehmen selber ihre Kosten eintreibt.