Private Abschleppung?
Hallo zusammen,
mal eine Frage an die nette Community. Wie schaut es aus wenn ein Fahrzeug in eine private Einfahrt ragt und das Fahrzeug abgeschleppt wird privat. Hinzukommt noch, dass weder der Eigentümer des privaten Grundstücks noch die Polizei auf Nachfrage äußert das, dass Auto abgeschleppt wurde. Jetzt Nach ca. 2 Jahren meldet sich das Abschlepptunternehmen, dass das Auto bei ihnen auf dem Hof steht. Natürlich will dieser jetzt eine gewisse Summe die nicht angemessen ist. Das ganze wird noch schlimmer, da die Polizei am selben Tag eine Anzeige wegen Diebstahl gemacht hatte.
Kurz gesagt, man war in dem Glauben, dass das Auto geklaut war. Jetzt veruscht man es mit dem Unternehmen zu kläre und dieses stellt telefonisch immer wieder andere Forderung. Das Abschleppunternehmen stellte bislang keine Forderungen schtiftlich, kann der Eigentümer des Autos abwarten, bis etwas schriflicht kommt um sich wehren zu können ?
Liebe Grüße
2 Antworten
Da würde ich ja erstmal die Frage stellen, wieso das Abschleppunternehmen Dich nicht eher benachrichtigt hat. Der Halter ist ja leicht zu ermitteln. Im Grunde könnte man wohl das Unternehmen verklagen. Aber dazu braucht man einen Fachmann. Es ist natürlich immer leicht gesagt "frag deinen Anwalt" - wer hat schon einen Anwalt, dessen Nummer er sofort griffbereit hat... Aber wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du Dich zumindest erstmal anwaltlich beraten lassen - und das würde ich auf jeden Fall tun.
Natürlich muss der Abschlepper über den Verbleib des Autos informieren, alles andere wäre schlicht Diebstahl. Ich kann doch auch nicht den Rasenmäher meines Nachbarn einfach einsacken, den er auf der Grundstücksgrenze stehen gelassen hat. Der Abschlepper kann sicher die normalen Abschleppkosten verlangen, wenn das Auto in der Einfahrt geparkt war. Standgebühren kann er aber nur verlangen, wenn der Eigentümer trotz Information das Auto nicht abholt.
Ich denke wirklich, ohne Anwalt ist hier wenig zu machen. Gut wäre es, wenn die Polizei schriftlich bestätigen würde, dass bei ihr keine Information und keine Anfrage auf Halterermittlung zu diesem Fahrzeug eingegangen ist.
Auf eine Verjährung würde ich mich nicht verlassen. Das kann teuer werden bis dahin.
der, der das abschleppunternehmen gerufen hat, muss auch für die dienstleistung zahlen
Naja die haben wohl ein Vertrag mit dem Eigentümer der Einfahrt. Ist in dem Fall ein Supermarkt.
Danke. Das Problem ist, es betrifft jemand der aus dem Ausland kommt. Das Auto ist nicht mal soviel Wert wieviel der Abschlepper verlangt. Dazu kommt noch, dass die Familie aufgrund des Vorfalsl schon enorme kosten hatte =kei nAuto, 1000 Km um zurück zu kommen ins eigene Laand. Naja die Aussage des Unternehmens war, die haben es angeblich der Polizei mitgeteilt, was von der Polizei aber verneint wurde. Der ist auch der festen Überzeugung, dass er nicht i nder Pflicht ist, jemand schnell zu ermittlent geschweige es überhaupt zu tun. Die Familie würde am liebsten das Auto einfach dort lassen, da die kosten für das Unternehmen und die Überführung viel zu teuer wären. Das wurde auch versucht mit dem Unternehmen zu klären, jedoch am Telfon war eine Absprache über einen Preis was vor Ort als man dann viele Km gefahren ist eine andere war. Jetzt war meine Überlegung, ob man nicht die 3 Jahre versuchen sollte abzuwarten, sodass die Forderung die bislang sich imemr ändert und noch nie schriftlich erfolgte verjährt.
Jedoch hat man da leichte bedenken, ob er doch nicht noch mehr Standgebühren erheben kann. Obwohl er selber es verschuldet hat, dass das Fahrzeug so lange dort steht.