Preiserhöhung im Verein?
Hallo,
ein kleines Unternehmen, welche per Lastschriftverfahren monatlich Mitgliedsbeiträge einzieht, erhöht die Höhe dieser Beiträge ab dem neuen Jahr. Braucht es von den Mitgliedern eine schriftliche Bestätigung, dass die neue Höhe eingezogen werden kann? Falls ja, reicht es per Email aus bzw. was sind die genauen Erfordernisse bzw. Voraussetzungen?
1 Antwort
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Was jetzt - reden wir von einem Unternehmen oder von einem Verein?
Das sind 2 unterschiedliche Fälle.
Ich folge jetzt mal der Spur des Vereins.
Im Regelfall ist es so, dass in der Satzung des Vereins oder anderen Grundsatzdokumenten festgehalten ist, dass die Mitgliederversammlung für die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages zuständig ist.
Insofern ist eine abermalige Bestätiging einer Beitragserhöhung (egal wie) nicht erforderlich.
Günter