Preiserhöhung im Verein?

1 Antwort

Was jetzt - reden wir von einem Unternehmen oder von einem Verein?

Das sind 2 unterschiedliche Fälle.

Ich folge jetzt mal der Spur des Vereins.

Im Regelfall ist es so, dass in der Satzung des Vereins oder anderen Grundsatzdokumenten festgehalten ist, dass die Mitgliederversammlung für die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages zuständig ist.

Insofern ist eine abermalige Bestätiging einer Beitragserhöhung (egal wie) nicht erforderlich.

Günter

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung