ZuvielbezahlteBeiträge zurückfordern?
Hallo.
Meine Gewerkschaft hat mir seit Längerem höhere Beiträge abgebucht. Habe sie darauf hingewiesen- schriftlich mit Nachweis und per Email- dies wurde jedoch ignoriert. Nun meine Frage: Kann ich die zuviel bezahlten Beiträge nach Paragraph 195 BGB zurück fordern? Hinzu kommt, dass ich Anfang Dezember letzten Jahres die Gewerkschaft auf Ende März dieses Jahres gekündigt habe (Einschreiben) und immer noch keine Bestätigung erhalten habe. Soll ich noch abwarten oder höflich nachfragen?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
3 Antworten
Tritt aus der Gewerkschaft aus und hol dir eine ordentliche Rechtsschutzversicherung. Du zahlst viel weniger und erhältst viel mehr Sicherheit durch einen Anwalt, als durch so einen Pansen von der Verdi.
Du musst dir mal überlegen, du zahlst 1% deines Gehaltes freiwillig dafür dass du die schlecht Möglichste Rechtsschutzversicherung bekommst und zu dem noch in einem Schrecklich unterbezahlten Tarifvertrag gegangen bist.
Sei dir klar was du wert bist und tritt aus dem Mit aus ! Die Verdi könnte niemals das Gehalt verhandeln das ich mittlerweile verdiene, meiner Meinung nach sind Gewerkschaften nur Bauernfängerein.
Aktuelle Lastschriften zurückbuchen, geht mindestens 90 Tage lang. Dann werden die sich schon melden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber habe die Lastschriften schon zurück buchen lassen. Auch habe ich denen schriftlich die Abbuchungserlaubnis entzogen und überweise den niedrigeren Betrag. Das Ergebnis ist nun, dass man mir mit dem RA droht wenn ich die offenen Beträge nicht bezahle.
Nach § 195 BGB kannst du gar nichts zurück fordern, das ist die Verjährungsvorschrift
höchstens nach § 812 BGB
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber Paragraph 195 BGB wurde im Jura- Forum empfohlen.