Post-Streik 2023 wer haftet für verdorbene Ware?
Durch den Poststreik kommt ein Paket mit online bestellter empfindlicher und verderblicher Ware nicht an, weil es wegen des Streikes zu lange im DHL-Depot lag und zu spät zugestellt wurde.
Frage: wer haftet für den verdorbenen Inhalt? Hat der Empfänger Pech gehabt, weil sich der Versender auf "Höherer Gewalt" beruft oder ist der Absender für die Zusendung neuer Ware verantwortlich?
2 Antworten
Der Empfänger hat einfach Pech, denn Ware, die verderben kann, wird von den meisten Paketdiensten sowieso erst gar nicht befördert.
Durch die AGB wird eine Beförderung entweder direkt ausgeschlossen oder lediglich auf Gefahr des Versenders zur Beförderung angenommen.
Bei DHL ist es so, dass Sendungen mit "besonderer Behandlung" ausgeschlossen sind, also z.B. wenn aufgrund von verderblichen Lebensmitteln die Einhaltung einer bestimmten Temperatur erforderlich wäre.
Das bedeutet, dass dein Paket sowieso NICHT - auch wenn kein Streik ist - BEFÖRDERT wird!
Das wird mit dem AGB des Paketlieferanten geklärt.